Organisierte Aufstellunternehmer ringen gemeinsam im politischen Prozess um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag

Im Rahmen der Verbändeanhörungen in den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beziehen der Automatenverband Niedersachen e.V. (AVN), der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. (AV), der Fachverband Spielhallen e.V. (FSH) und der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) gemeinsam Stellung zu den jeweiligen Gesetzentwürfen zur Ratifizierung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages.

Die genannten Verbände begrüßen, dass mit der Ratifizierung der rechtliche Stillstand des Vollzugs mit Hinblick auf Sportwettkonzessionen beendet werden soll.

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag hebt künftig die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettkonzessionen für die Experimentierphase auf, wodurch der Bereich der Sportwette aus der rechtlichen Grauzone geleitet wird.

Der AVN, der AV, der BA und der FSH betonen, dass die Ratifizierung des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrags nur der erste Schritt zu einer Neuregulierung des Marktes ist. Im Zuge der Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist die konsequente Stärkung des legalen Spiels unabdingbar. Illegale Spielangebote an denen der Staat durch fehlende Steuereinnahmen nicht einmal wirtschaftlich partizipiert, keine Arbeitsplätze in den Regionen geboten werden und allem voran Jugend- und Spielerschutz nicht gewährleistet wird, müssen vom Markt verdrängt werden.

Mit Aufgabe der mengenmäßigen Begrenzung der Sportwettkonzessionen wird deutlich gemacht, dass die Menge des Angebotes oder der Anbieter nicht maßgeblich für das Erreichen der im § 1 aufgezählten Ziele verantwortlich ist. Auch für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels muss dieser Weg konsequent beschritten werden.

Daher sprechen sich die Verbände dafür aus, den für Sportwetten aufgegriffenen Regulierungsansatz auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels anzuwenden. Die Qualität des Angebotes ist entscheidend für die Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht. Nur ein für den Spieler attraktives Angebot verhindert die Abwanderung in Grau- und Schwarzmärkte.

Heinz Basse, Vorsitzender des AVN: „Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag weist in die richtige Richtung. Aber der Gesetzgeber muss darauf achten, dass alte Fehler nicht wiederholt werden. Gute Regulierung orientiert sich an der Qualität der Betriebe und gute Qualität bedeutet wirkungsvollen Spieler- und Jugendschutz.“

Thomas Breitkopf, Präsident des BA und gleichzeitig 1. Vorsitzender des AV: “Die Zukunft des legalen Spiels liegt im Ansatz qualitativer Regulierungsmaßstäbe. Nur ein vernünftiger rechtlicher Rahmen kann Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz in Einklang bringen. Der BA unterstützt seine Mitgliedsunternehmer im gesamten Bundesgebiet. Nur gemeinsam können wir den politischen Rahmen mitgestalten.“