Die Lottogesellschaft informiert: eva schult alle Lotto-Annahmestellen im Land

– Lotto Baden-Württemberg setzt Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages um
– Spielsuchtprävention und Jugendschutz im Mittelpunkt

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg setzt die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages in der Spielsuchtprävention und im Jugendschutz weiter konsequent um. Zusammen mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen der Evangelischen Gesellschaft (eva) wurde in den vergangenen Monaten das bestehende Schulungskonzept für die rund 3600 Lotto-Annahmestellen in Baden-Württemberg ergänzt und überarbeitet.

„Die zusätzlichen Schulungsinhalte sind gezielt auf die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zugeschnitten. Dabei wird den Lotto-Annahmestellen vermittelt, dass mit dem Angebot von Glücksspielen eine besondere soziale Verantwortung verbunden ist“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Laut Staatsvertrag sind alle Veranstalter von Glücksspielen verpflichtet, ihr Personal entsprechend den Vorgaben zu schulen. Die Schulungsteilnehmer werden dabei von erfahrenen Experten der eva über die Hintergründe der Glücksspielsucht und über den richtigen Umgang mit diesem Problem informiert.

Dass den Annahmestellen bei der Spielsuchtprävention eine entscheidende Bedeutung zukommt, betont auch Günther Zeltner, Abteilungsleiter bei der Evangelischen Gesellschaft. „In Deutschland gibt es rund 300.000 Menschen mit problematischem Spielverhalten. Im Bereich der Prävention üben die Lotto-Annahmestellen eine Schlüsselfunktion aus, da sie täglich in direktem Kontakt mit ihren Kunden stehen.“

Seit dem 1. Januar 2008 können Sportwetten sowie die die tägliche Lotterie Keno nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Spielteilnehmer haben die Möglichkeit, sich über ein zentrales System selbst sperren zu lassen. Auch der Jugendschutz wird durch die Kundenkarte gewährleistet. „Glücksspiel ist nichts für Minderjährige. Die Einhaltung des Jugendschutzes ist daher für alle Annahmestellen Pflicht. Wir überprüfen dies auch im Rahmen von Testkäufen“, so Dr. Repnik abschließend.

Die Kooperation der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen der eva begann bereits im Jahr 2005. Unter anderem wurde eine Informationsbroschüre zum Thema Spielsuchtprävention erarbeitet, die in allen baden-württembergischen Lotto-Annahmestellen erhältlich ist. Menschen mit Spielsuchtproblemen können sich zudem unter der Hotline-Nummer 0180/5774353 beraten lassen.