Streit um Spielhallen :
Betreiber sehen in Hessen „haltlosen Zustand“

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Hessen will sich mehr gegen Spielsucht tun: Doch die Automatenwirtschaft kritisiert das Vorgehen.
Mit Abstandsregelungen bei Spielhallen wollte Hessen die Spielsucht bekämpfen. Der VGH hat den Erlass des Landes jedoch gekippt. Das Wiesbadener Vorgehen hält die Automatenwirtschaft für gescheitert und fordert bundesweite Vorgaben.

Hessen hat sich mit seinen für nicht zulässig erklärten Auflagen für Spielhallen aus Sicht der Automatenbetreiber in eine Sackgasse manövriert. Das Festlegen von Mindestabständen für Spielhallen habe letztlich nur die illegalen Angebote gestärkt, kritisierte Michael Wollenhaupt, Vorsitzender des Hessischen Münzautomatenverbands, am Dienstag in Frankfurt. Dazu zählte er Spielautomaten in der „Scheingastronomie“ wie Café-Casinos oder Shisha-Bars.

In Hessen muss zwischen Spielhallen eine Entfernung von 300 Metern liegen. Kommunen sollen mit einem Punktesystem entscheiden, welche Spielhallen geschlossen werden. Dabei geht es um den Abstand des Spielhallenorts zu Jugendeinrichtungen oder um die Qualität der Betriebsführung der Einrichtung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jedoch im Oktober vergangenen Jahres in einem Eilverfahren die vom Land erlassenen Auswahlkriterien für rechtswidrig erklärt. Das Land empfahl daraufhin den Kommunen, die Bestimmungen vorerst nicht mehr umzusetzen.

Wollenhaupt sprach von einem „haltlosen Zustand“ für Spielhallenbetreiber und Kommunen in Hessen. Für Unternehmen erschwere das rechtliche Vakuum angesichts der „Überregulierung“ jegliche Planung. Geografische Abstandsregelungen für Spielhallen seien ohnehin „widersinnig“, wenn jeder heute im Internet oder auf dem Smartphone nicht erlaubte Glückspiele betreiben könne.

Forderung nach einheitlichen Regularien

Der Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, Georg Stecker, forderte eine einheitliche bundesweite Regulierung des gesamten Glücksspielmarktes - etwa mit einer einheitlichen Sperrdatei für Spieler. Wer in Hessen derzeit gesperrt werde, könne ungehindert in Spielhallen in Mainz weitermachen, kritisierte Stecker.

In Hessen sind nach Angaben der Automatenwirtschaft rund 15.000 Spieler gesperrt. Der Umsatz der Branche wird in Hessen auf rund 450 Millionen Euro geschätzt. Die Automatenwirtschaft hat sich nach eigenen Angaben eigene Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Dazu gehören unter anderem eine gezielte Schulung des Personals in Spielhallen. Außerdem werde kein Alkohol ausgeschenkt. Jeder Spieler müsse über 18 Jahre alt sein.

Ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums wies darauf hin, dass das Verfahren vor dem VGH in der Hauptsache noch ausstehe. Der Gerichtshof habe in seinem Beschluss auch nicht die Abstandsregelung von 300 Metern beanstandet, sondern die damit verbundenen Auswahlkriterien bei Alt-Spielhallen. Über das weitere Vorgehen sei man derzeit mit den besonders betroffenen Kommunen im Gespräch. Ziel des Landes bleibe es, die Zahl der Spielhallen zu verringern. Im dem Verfahren vor dem VGH hatte ein Spielhallenbetreiber erfolgreich gegen die Stadt Wiesbaden geklagt.