Sachsenlotto – Kundenkartenpflicht

Glücksspiele von Sachsenlotto sind ab sofort nur mit Kundenkarte möglich. Sie ist Pflicht für alle Spiele, bei denen es um Wettseinsätze geht. Das schreibt das neue Glücksspiel-Gesetz vor. Die Karten gelten nur zusammen mit dem Personalausweis und müssen in den Lottoannahmestellen vorgezeigt werden.

Die Karten gibt es kostenlos in den Filialen von Sachsenlotto. Lottospieler betrifft die Regelung nicht.