insic: Aktuelle Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Am 01.02.19 veröffentlichten die Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen (Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG).

Nachdem am 26.06.2017 das neue Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Kraft getreten ist, womit die EU Richtlinie 2015/849 umgesetzt wurde, hat sich der Kreis der Verpflichteten erweitert: so sind nun grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen verpflichtet und den Regelungen des GwG unterworfen. Ausnahmen davon sind separat definiert. Die Möglichkeit für Glücksspielanbieter, im Internet Anträge auf Befreiung von einzelnen oder allen Pflichten nach dem GwG zu stellen, wurde abgeschafft.

Auf Grund dieser und anderer Neuerungen haben sich die Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder entschlossen, die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG zu überarbeiten und eine Neufassung dieser Hinweise zur Verfügung zu stellen.

Nur diese von den obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder erlassenen Hinweise sind für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen verbindlich. Jegliche hiervon abweichenden Publikationen von z.B. Verbänden sind für die aufsichtsrechtliche Beurteilung unbeachtlich und besitzen keine Verbindlichkeit.

Download: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz