Pokerturniere können legal sein

Medienmitteilungen, ESBK, 13.12.2007

Bern. Pokerturniere um Geld können in gewissen Spielformen legal gespielt werden. Dies hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) für eine Reihe von Pokerturnieren entschieden, die ihr zur Prüfung eingereicht wurden. Solche Spiele dürfen auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, sofern kantonale Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Bei Pokerturnieren sind nach Auffassung der ESBK gewisse Spielformen möglich, die nicht unter das Verbot von Glücksspielen fallen. Dies ist dann der Fall, wenn der Gewinn überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler und nicht vom Zufall abhängt. Bestehen Zweifel, wie ein Pokerturnier im Einzelfall einzustufen ist, kann die ESBK um einen Qualifikationsentscheid angegangen werden. Zuvor nimmt sie aufgrund eines vollständigen Spielbeschriebs eine eingehende Prüfung vor.

Die ESBK hat verschiedene ihr zur Prüfung eingereichte Turniere als Geschicklichkeitsgeldspiele qualifiziert. Diese dürfen somit ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Vorbehalten bleiben andere rechtliche, insbesondere kantonalrechtliche, Vorschriften. Die ESBK wird die Entscheide auf dieser Homepage publizieren.

Im Unterschied zu den erwähnten Turnieren sind Pokereinzelspiele, bei denen um Geld oder einen geldwerten Einsatz gespielt wird (so genannte „Pokercashgames“), gemäss ständiger Praxis der ESBK Glücksspiele im Sinne des Spielbankengesetzes. Der in Aussicht stehende Gewinn hängt hier überwiegend vom Zufall ab, und die Organisation solcher Spiele ausserhalb von Spielbanken ist strafbar. Wer Cashgames oder nicht als Geschicklichkeitsspiele qualifizierte Pokerturniere um Geld organisiert, setzt sich nach wie vor dem Risiko einer Strafverfolgung wegen illegalen Glücksspiels aus.

Weitere Auskünfte
Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 (0)31 323 12 05,