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Anfragen liegen der Verwaltung vor

Vorsichtshalber eine Steuer gegen Wettbüros

Greven

Noch gibt es kein Wettbüro in Greven. Aber künftig wird es zumindest eine Steuer geben, mit denen Wetten ein bisschen weniger lukrativ gemacht werden sollen.

Günter Benning

 
  Foto: A3542 Karl-Josef Hildenbrand

Drei Prozent vom Brutto-Wetteinsatz müssen Betreiber solcher Wettbüros in Greven blechen, wenn der Rat am kommenden Mittwoch die entsprechende Satzung durchwinkt. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde sie ohne Diskussion angenommen. Um die Anzahl der Wettbüros einzudämmen und die Spielsucht zu bekämpfen, haben viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine solche Wettbürosteuer eingeführt, heißt es in der Begründung der Verwaltung. In Greven wird diese Steuer dagegen noch nicht erhoben.

Durch die Wettbürosteuer wird das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros besteuert, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen des Wetteinsatzes ermöglichen.

Die Wettbürosteuer ist eine besondere Form der Vergnügungssteuer und somit eine typische örtliche Aufwandsteuer – eine der wenigen Steuerarten, die von den Kommunen selbst erlassen und einkassiert werden können.

Inzwischen ist die Erhebung einer Wettbürosteuer auch durch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.