1. Lokalnachrichten
  2. Kreis Gütersloh
  3. Gütersloh
  4. Stadt will auf Steuern für Wettbüros verzichten

Gütersloh

Stadt will auf Steuern für Wettbüros verzichten

Das Argument: Die Verwaltung sieht die rechtlichen Grundlagen dafür nicht gegeben

Kommentare
Gütersloh will auf Wettbüro-Steuer verzichten. | © picture alliance

Gütersloh will auf Wettbüro-Steuer verzichten. | © picture alliance

27.10.2018 | 27.10.2018, 08:00

Gütersloh. Die Stadt will darauf verzichten, eine Steuer für Wettbüros zu erheben. Kämmerin Christine Lang führt dafür rechtliche Gründe an. Sie beruft sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Münster und zieht aus deren Begründung den Schluss, dass kein einziges der in Gütersloh bestehenden Wettlokale unter die Steuerpflicht fiele.

Lang will damit einen Beschluss kippen, den vor zwei Jahren die Fraktionen im Gütersloher Finanzausschuss gefasst hatten. Seinerzeit hatten die Politiker die Verwaltung beauftragt, eine Steuersatzung „für das Vermitteln oder Veranstalten von Sportwetten" vorzubereiten; darunter würden nicht nur Fußball-, sondern auch Pferdewetten fallen. Doch die Kämmerin hält es nun angesichts der Rechtslage für unnötig, eine Steuer einzuführen, da sie keinen Euro Einnahmen einbrächte. Mit ihrem Vorschlag auf Verzicht befasst sich am 6. November der Finanzausschuss.

Kann man die Wettereignisse mitverfolgen?

Als Voraussetzung für das Erheben der Steuer hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2017 festgelegt, dass ein „Mitverfolgen der Wettereignisse" möglich sein müsse. Das Münsteraner Gericht hat im März 2018 präzisiert, dass darunter eine Fernsehübertragung zu verstehen sei – zwar nicht durchgehend live, aber doch gelegentlich.

Ein Live-Ticker mit ständig aktualisierten Zwischenergebnissen reiche jedenfalls nicht aus, „weil er lediglich den Verlauf beziehungsweise Ausgang dokumentiert". Ebenfalls nicht ausreichend sei eine bloße Ergebnis-Mitteilung oder eine Radioübertragung. Schließlich, so das Münsteraner Gericht, müsse dem Wettbüro eine gewisse Aufenthaltsqualität zukommen; das könnten Tische, Stühle, Dekoration und Getränke und Snacks bewirken.

In Gütersloh, wo es rund acht Wettbüros gibt, hat eine Überprüfung laut Christine Lang ergeben, dass es sich nur um „Annahmestellen" handele, in denen die Wettereignisse nicht übertragen werden. Die Verwaltung rate daher von einer Steuer ab. Man werde die Büros aber künftig regelmäßig auf „Mitverfolgungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität" prüfen.