Sportwetten Gera GmbH plant Börsengang

Wie der VDSD e.V. bereits mitteilte, hat der bekannte Marburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Horn ein Gutachten im Auftrag der Sportwetten Gera GmbH erstellt. Hierbei wurden umfänglich die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages auf die bestandskräftig erteilte Erlaubnis der Sportwetten Gera GmbH untersucht. Prof. Horn gehört zu dem Kreis von Rechtswissenschaftlern, die sich seit längerer Zeit wissenschaftlich mit dem Themenkreis Glücksspiel auseinandersetzen.

Prof. Horn kommt im wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit der Sportwetten Gera GmbH aufgrund des bestandskräftigen, unabänderlichen, unwiderruflichen und weder zeitlich noch räumlich beschränkten Erlaubnisinhalts auch über den 01.01. 2008 fortgesetzt werden kann.

Die Sportwetten Gera GmbH hat, um diese Rechtsposition vor Beeinträchtigungen zu schützen, bereits Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Gera erhoben.
Der Geschäftsführer der Sportwetten Gera GmbH, Andreas Pietsch, ist aufgrund der nachvollziehbaren und überzeugenden rechtlichen Begründung der Auffassung, dass sich die von Prof. Horn dargelegten rechtlichen Gründe im Ergebnis durchsetzen werden.

Andreas Pietsch teilte dem VDSD auf Anfrage zur weiteren Entwicklung im Sportwettenbereich und zur aktuellen Entwicklung bei Sportwetten Gera weiter mit, dass er davon ausgeht, dass sich der Sportwetten Markt in dieser oder jener Form öffnen wird.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wird die Sportwetten Gera GmbH ihre begonnenen Vorbereitungen für einen Börsengang folgerichtig wieder aufnehmen und weiter fortsetzen.

Nachdem der VDSD bereits über das Gutachten von Prof. Horn berichtete, hat sich eine Vielzahl von Interessenten gemeldet, die Näheres über den Inhalt erfahren wollten. Um dem Wunsch zu entsprechen, wurde das Gutachten von der Sportwetten Gera GmbH zur Verfügung gestellt. Das Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Horn kann jetzt im Volltext unter der URL http://www.vdsd-online.de angesehen werden.

VDSD e.V.
Nitzschke
Vorstand