Mann gewinnt 30.000 Euro bei WM-Tippspiel - dann wird es storniert! So rechtfertigt sich der Wettanbieter

Alexander K. (links) fühlt sich betrogen. Auf der rechten Seite sieht man einen seiner drei Wettscheine, mit denen er gewonnen hat - eigentlich. Die in Aussicht gestellte Auszahlung von fast 28.000 Euro ist in der oberen Spalte links zu sehen.
 ©Privat

Es wäre sein persönliches WM-Sommermärchen geworden: Ein Mann vom Bodensee hatte einen riesigen Wettgewinn fast schon sicher. Dann aber machte ihm der Wettanbieter einen Strich durch die Rechnung.

Update 11. Juli 2018: Jetzt äußert sich endlich der Wettanbieter Unibet

Zweimal versuchte unsere Redaktion ein Statement von Unibet zu bekommen. Nach der Veröffentlichung des Artikels am Dienstag erreichte uns nun doch eine E-Mail der Kindred Group, zu der Unibet gehört. Martin Beranek, der „Country Manager“ für Deutschland, Österreich und die Schweiz, verschickte das offizielle Statement an uns. 

Unibet habe am 21. Juni „leider eine nicht eindeutige Formulierung auf seiner deutschsprachigen Website“ festgestellt. Diese Fehlübersetzung habe eine falsche Quote verursacht und sei unverzüglich korrigiert worden. Offenbar bezieht sich das Unternehmen hierbei darauf, dass sich die hohen Quoten nicht auf das Ausscheiden in der Gruppenphase, sondern auf den unwahrscheinlicheren Einzug der Mannschaften ins Achtelfinale hätten beziehen sollen.

„Da die angebotenen Quoten aufgrund der Fehlübersetzung nicht korrekt waren, musste Unibet alle Wetten stornieren, die sich auf die jeweiligen Quoten bezogen haben“, heißt es weiter. Die Firma sei sich bewusst, dass dies zu „Irritationen“ bei den Kunden geführt habe. Man bedauere diesen Vorfall und versichert, dass falsche Quoten zum Glück „sehr selten“ seien. 

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Unibet-Webseite sei aber geregelt, dass falsche Quoten annulliert werden müssen und Einsätze zurückgezahlt werden.

Unibet bleibt also dabei, dass die Stornierung der Wette durch ihre AGB abgesichert gewesen sei. Die Firma zeigt sich offenbar auch nicht bereit, aus Kulanzgründen zumindest den Gewinn gemäß der eigentlich korrekten Quote für die erfolgreichen Tipps der Kombiwette an Alexander K. auszuzahlen. 

24-Jähriger setzt auf eine Quote von 465,1 - und gewinnt

München - Der 24-jährige Alexander K. hätte fast das Wettspiel seines Lebens gemacht - doch eine fragwürdige Geschäftspraxis des Online-Sportwettenanbieters Unibet machte ihm den Riesengewinn zunichte. 

K. wettete darauf, welche Mannschaften es nicht ins WM-Achtelfinale schaffen würden. Der Mann aus der Bodensee-Region setzte in einer Kombiwette 60 Euro auf Ägypten, Iran, Peru, Nigeria, Costa Rica, Südkorea und Tunesien. Alle seine sieben Tipps waren korrekt. 

Der 24-Jährige setzte auf eine Kombiwette mit einer multiplizierten Quote von 465,1 (4,75 x 7,5 x 2,15 x 1,5 x 1,15 x 1,1 x 3,2). Somit wurde K. auf der Onlineseite des Anbieters eine mögliche Auszahlung von 27.904,64 Euro in Aussicht gestellt. Der Wettspieler machte davon einen Screenshot, den er tz.de* zuschickte. Es steht dort schwarz auf weiß. 

Nach dem Ende der WM-Gruppenphase am 29. Juni schrieb K. eine E-Mail an den Kundenservice von Unibet - er ahnte da bereits, dass aus der erhofften Auszahlung nichts wird. Schon nach dem letzten Spiel Irans am 25. Juni wurde seine Wette nämlich storniert und für ungültig erklärt. Der Wetteinsatz wurde K. wieder gutgeschrieben, bisher hat er ihn aber aus Protest noch nicht auszahlen lassen. 

Besonders bitter: Alexander K. hatte zur Weltmeisterschaft in Russland insgesamt fünf Wetten bei Unibet abgeschlossen, drei davon gewonnen. Der Gesamtbetrag der in Aussicht gestellten Auszahlungen für die drei erfolgreichen Wettscheine summierte sich auf über 30.000 Euro. Doch auch die beiden anderen gewonnenen Wetten wurden auf Grund von Quotenfehlern storniert. Er bekam lediglich seine Wetteinsätze wieder gutgeschrieben. 

K. forderte seinen Gewinn in einer E-Mail vehement ein: „Diese drei Wetten habe ich gewonnen. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 30.342 Euro. Ich bitte Sie dieses Geld innerhalb der nächsten Tage auf folgendes Konto zu überweisen (...). Falls Sie dies dennoch nicht zahlen wollen, werde ich rechtliche Schritten gegen Sie einleiten, denn ich habe alles ausgedruckt. Auch die E-Mail, in der Sie bestätigen, dass ich die Wette gewonnen habe, wenn die Mannschaften am Ende der Gruppe auf dem 3. oder 4. Platz landen.“ Auch unserer Redaktion liegt ein Screenshot des hier angesprochenen E-Mail-Verkehrs vor Abschluss der Wetten vor. 

Nach Antwort von Unibet „Für mich ist das eine Ausrede und Betrug“

Unibet aber lässt sich darauf nicht ein. In einer E-Mail antwortet ein „Patrik“ vom Kundenservice des Wettanbieters: „Wir verstehen, dass Sie frustriert sind über den Ausgang der Wette. Leider ist uns ein Fehler unterlaufen, aus dem Grund wurde die Wette storniert.“ Mit dem Verweis auf die Geschäftsbedingungen schreibt der Kundenservice weiter: „Unibet behält sich das Recht vor, eine Wette nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig für ungültig zu erklären.“ 

Offenbar waren vor allem die Quoten für das Ausscheiden Irans (7,5) und Ägyptens (4,75) in der Gruppenphase viel zu hoch angesetzt. Ein Erreichen des Achtelfinales galt für beide Mannschaft angesichts von Gruppengegnern wie Spanien und Portugal sowie Uruguay und Russland als unwahrscheinlich. Weitaus niedrigere Quoten wären somit logischer gewesen.

„Für mich ist das eine Ausrede und Betrug“, ärgert sich der 24-Jährige. Über seine Facebook-Seite machte er seinem Ärger Luft und bat darum, dass seine Erfahrung von anderen im Netz verbreitet wird. Daraufhin meldeten sich zwei weitere vermeintliche „Unibet-Opfer“, deren WM-Wetten ebenfalls storniert wurden. Sie hätten sogar noch viel höhere Beträge gewonnen. 

Und was nun? Wird K. tatsächlich einen Anwalt einschalten? Noch hat er sich nicht entschieden, doch er fürchtet die hohen Anwaltskosten, sollte er einen Prozess verlieren. 

Sportwetten in Deutschland - ein rechtlicher Graubereich

Julia Berger, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V., weist auf Anfrage von tz.de* auf den rechtlichen Graubereich bei den Sportwetten in Deutschland hin. „Die Rechtslage diesbezüglich ist verworren (...) zudem haben viele Sportwettenanbieter ihren Sitz in Malta oder Gibraltar, da dort Sportwetten nach EU-Recht erlaubt und die Steuersätze niedrig sind.“ Auch Unibet hat seinen Firmensitz laut dem Impressum auf der Homepage auf der Inselgruppe im Mittelmeer. Gegen den Anbieter hätten bislang aber keine Verbraucherbeschwerden vorgelegen. 

Grundsätzlich hätte der Kunde zwar gemäß Art. 18 EuGGVO die Möglichkeit einer Klage gegen Unibet, „aber die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens sind sehr fraglich“, gibt Berger hinsichtlich der AGB des Wettanbieters zu bedenken. „Liegt ein offensichtlicher Quotenfehler vor, besteht wohl kein Anspruch des Verbrauchers auf Auszahlung des Gewinns. Anders verhält es sich aber, wenn lediglich eine Fehleinschätzung des Wettanbieters vorliegt, die er jetzt nicht gegen sich gelten lassen möchte.“

Gerne hätten wir Unibet näher zu dem Fall befragt, doch auf zweimalige Anfragen reagierte das Unternehmen bis heute nicht. 

Alexander K. hofft derweil, dass öffentlicher Druck den Wettanbieter doch noch zum Einlenken bewegen wird - und so sein persönliches WM-Sommermärchen wahr wird.

Mit einer irren Wette hat ein deutscher Fußballfan so richtig abgesahnt. Mit nur 35 Euro Einsatz übertrumpfte er den bisherigen Tipico-Rekordgewinn deutlich.

Auf Pferderennen und Fußballspiele wetten oder am Automaten Geld verzocken: Glücksspielsucht hat viele Gesichter. Besonders betroffen sind junge Männer mit ausländischen Wurzeln, erklärt ein Experte im Interview auf Merkur.de.

mag

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