Die Spielhallen-Betreiber in VS haben derzeit nichts zu befürchten. Foto: Tomasz Zajda/Fotolia.com

500-Meter-Regelung des Landesglücksspielgesetzes greift in VS ins Leere. 2021 wird es spannend.

Villingen-Schwenningen - Mindestens 500 Meter Abstand müssen laut Landesglücksspielgesetz die Spielhallen in einer Stadt neuerdings zueinander sowie zu Schulen oder Jugendeinrichtungen haben. Doch in Villingen-Schwenningen greift das Gesetz erstmal ins Leere. Nicht eine einzige Spielhalle musste schließen – obwohl der Mindestabstand nicht gewahrt wird.

Dabei liegen die Spielotheken teilweise so dicht beeinander, dass das neue Landesglücksspielgesetz Baden-Württembergs bei korrekter Auslegung eigentlich das Aus für mehrere Einrichtungen hätte bedeuten müssen. Hoffte man zuletzt noch auf den 500-Meter-Abstand und das Landesglücksspielgesetz als Regulierung, zeigt sich nun, wie wirkungslos dieses Instrument vor Ort tatsächlich ist.

31 Spielhallen sind in Villingen-Schwenningen über das komplette Stadtgebiet verteilt zu finden. Aber: Sie liegen nur an 14 Standorten. Soll heißen: Hin und wieder sind gleich mehrere Spielhallen unter einem Dach zu finden. Und schon mit diesem Coup schlugen die Spielhallen in VS der Justiz ganz offenbar ein Schnippchen, denn: Indem mehrere Spielhallen-Betriebe unter einem Dach untergebracht wurden, umging man eine andere juristische Vorschrift, die besagte, dass in einer Spielhalle maximal zwölf Automaten stehen dürfen. Dem Besucher bietet sich deshalb auch in VS ein teilweise schon obstruses Bild: Ein freistehendes Gebäude, das nach außen hin wie eine einzige, große Spielhalle wirkt, entpuppt sich im Inneren als kleines Labyrinth aus mehreren kleinen Spielhallen, die teilweise nur durch einen schmalen Flur oder eine Tür voneinander getrennt sind. Das Personal hingegen ist häufig dasselbe, wenngleich es auch mal zur einen und mal zur anderen Seite der Theke bedient.

Wie konnte Abstandsregel umgangen werden?

Doch auch abseits dieser offensichtlichen Grauzone kämen viele Spielhallen mit der 500-Meter-Regel eigentlich in arge Bedrängnis: Gleich sechs Spielhallen sind beispielsweise im Neuen Markt im Zentralbereich zu finden – dass sie unmöglich jeweils 500 Meter Abstand zueinander haben können, liegt auf der Hand. Auch die 17 Spielhallen in Schwenningen werden diesem Anspruch nicht genügen können. Und selbst in Villingen geht die Rechnung nicht auf – egal ob es nun diverse Spielhallen in der Innenstadt in Färber-, Bickenstraße oder am Münsterplatz sind, oder ob es Spielhallen am Rande der Innenstadt an Goldenbühl- und der benachbarten Vockenhauser Straße sind.

Doch in all den Einrichtungen werden tagtäglich einarmige Banditen zum Groschengrab und tragen auch viele Spielsüchtige ihr monatliches Einkommen in der Hoffnung auf einen Gewinn im Glücksspiel zur Kasse. Wie haben sie es geschafft, die Abstandsregel zu umgehen? "Es wurde von allen fristrecht ein Antrag gestellt, um ihren Betrieb nicht einstellen zu müssen", erkärt Madlen Falke von der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen auf Nachfrage unserer Zeitung. Sie machten demnach so genannte Härtefälle geltend, soll heißen: Die Betriebe haben "vor 2011 Investitionen getätigt, die sie sonst nicht abschreiben könnten", so die Pressesprecherin weiter. Für sie gilt daher eine Übergangsfrist bis 2021 – "so lange bleibt die Betriebserlaubnis vorerst bestehen". Ob sich die Glücksspiellandschaft nach 2021 schlagartig verändern wird, darf nicht nur angesichts des Erfindungsreichtums in der Branche, solche Regelungen zu umgehen, bezweifelt werden. Dass in VS Spielhöllen noch immer wie Pilze aus dem Boden sprießen, obwohl der Gemeinderat bei jeder geplanten Neuansiedlung um eine mögliche Verhinderung ringt, belegt: Das Geschäft floriert. Wie bedeutend die ungeliebte Branche für VS trotz alledem finanziell ist, wird auch jährlich bei der Haushaltsplanberatung des Gemeinderates deutlich: Die 505 Automaten, 181 davon in Gaststätten, 324 in Spielhallen* spucken gemeinsam mit der Prostitution jährlich über drei Millionen Euro Vergnügungssteuer in die städtischen Kassen.

*Angaben vom Dezember 2015