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Stadt Kassel verzichtet auf Steuer für Wettbüros

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Kassel. Obwohl andere Städte bei Pferde- und Sportwetten abkassieren, will Kassel keine Steuer für Wettbüros erheben.

Er habe Zweifel, ob eine Wettaufwandssteuer – vergleichbar mit der Spielapparatesteuer – rechtmäßig sei. Das sagte jetzt der Kasseler Ordnungsdezernent Dirk Stochla (SPD). Nach seinen Angaben liegen dem Kasseler Ordnungsamt neun angemeldete Wettbüros vor. Tatsächlich hat die Besteuerung von Wettbüros schon mehrfach die Gerichte beschäftigt. 

So hat 2017 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Wettbürosteuer in Dortmund für unzulässig erklärt. Zwar hielt das Gericht im Prinzip eine Kommune für berechtigt, eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer zu erheben.

Die in Dortmund gewählte Bemessungsgrundlage, nach der ein monatlicher Steuersatz von 250 Euro pro 20 Quadratmeter Veranstaltungsfläche von den Büros verlangt wurde, verletze aber die Steuergerechtigkeit, meinten die Leipziger Richter.

Frankfurt verlangt ab Sommer eine Wettaufwandssteuer. Bemessungsgrundlage dort soll der Wetteinsatz sein. Die Steuer wird in Höhe von drei Prozent pro Einsatz erhoben. Die Verteuerung für den Spieler wird als Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht verstanden. Seit 2012 bereits erhebt der Bund eine fünfprozentige Wettsteuer.

Nach Stochlas Einschätzung fehlt es auch an gesetzlichen Regelungen, um die Eröffnung weiterer Wettbüros einzuschränken und eine Häufung in Stadtbereichen zu unterbinden. Für Spielhallen gilt eine Abstandsregelung. Danach müssen sie mindestens 300 Meter auseinanderliegen. Bei Wettbüros gebe es das nicht.

Weil das Sache des Landesgesetzgebers sei, habe die Stadt Kassel bei Eröffnungen keinen Handlungsspielraum, erklärte Stochla nun zur Anfrage der Koalition aus SPD, Grüne und dem fraktionslosen Andreas Ernst. 

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