Letzte Chance zur Bewerbung um italienische Glücksspiellizenzen

Der italienische Markt, der zu den finanziell interessantesten regulierten Märkten zählt, hat seine Türen für Bewerber um eine Glücksspiellizenz geöffnet. Mit einer italienischen Genehmigung können italienische Kunden von Anbietern unter einer Dachlizenz angesprochen werden. Einmal erworben, bietet die Lizenz vielfältige Möglichkeiten in einem regulierten und geschlossenen Umfeld. 
Da bisher nur wenige Anbieter ihre Anträge eingereicht haben, ist eine rechtzeitige Bewerbung um eine der 120 ausgeschriebenen Lizenzen derzeit noch ohne Schwierigkeiten für Anbieter mit einer bestehenden Lizenz im EWR möglich.

Quick Facts:

  • insgesamt 120 Lizenzen
  • offizielle Bewerbungsfrist bis 19.03.2018
  • Bewerbungen werden nach dem „first come first serve“-Prinzip nach Eingangsdatum berücksichtigt und bearbeitet
  • Bewerbungskosten 200.000 €
  • Erwerb einer Dachlizenz, die nicht bestimmte Glückspielsegmente und/oder Produkte zum Gegenstand hat
  • Genehmigungen gelten bis zum 31.12.2022
  • Technische Anforderungen sind Produkt-spezifisch
  • Glücksspielbesteuerung abhängig vom Glückspiel-Produkt
  • Keine Körperschaftsteuer in Italien
  • Verfahren für jeden zugänglich
  • Fast-Track-Bewerbung verfügbar für Anbieter aus dem EWR, die bereits über eine entsprechende glückspielrechtliche Genehmigung im EWR verfügen

Die Agenzia delle Dogane e dei Monopoli (Agency of Customs and Monopoly) (AAMS) hat im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum 10.01.2018 veröffentlicht, dass Italiens Türen für die Bewerbung um 120 Online-Glücksspiellizenzen nunmehr offenstehen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am 19.03.2018 und ihre Bewertung beginnt jeweils am 19.04.2018. Mit der Einreichung eines Antrags ist eine Gebühr in Höhe von 200 000 EUR fällig.

Das Konzessionsvergabeverfahren steht jedem Unternehmen offen – die AAMS unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Bewerbern durch unterschiedlichen Anforderungen in der ersten Stufe, deren Abgabefrist am 19. März ist. Unternehmen, die bereits über Genehmigungen aus dem EWR verfügen, trifft eine geringere Nachweispflicht auf der ersten Stufe des Verfahrens als Bewerber, die bislang über keine glücksspielrechtliche Erlaubnis innerhalb des EU-Rechtskreises verfügen. Da eine Erleichterung auf der ersten Stufe einen schnelleren Bewerbungsprozess bedeutet, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, als einer der ersten 120 Bewerber im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden. Die spielerbezogenen Anforderungen auf der zweiten sind für beide Gruppen gleich.

Anbieter mit Lizenz aus dem EWR
  • Vorlage einer EWR-Genehmigung
  • EUR 1.500.000 Umsatz innerhalb der letzten zwei Geschäftsjahre
Weitere Bewerber
Erste Stufe – Bewerbung (Abgabe)
  • Unternehmens-Due-Diligence-Dokumentation
  • Bankbürgschaft in Höhe von 100.000 €
Nur eine Stufe
  • Unternehmens-Due-Diligence-Dokumentation
  • Bankbürgschaft in Höhe von 1.500.000 €
  • Technische Anforderungen – Erfüllung durch den Bewerber, die Gruppe oder verbundener Unternehmen
Zweite Stufe – EWR-Anbieter
  • Technische Anforderungen – Bewertung nach Erteilung der Genehmigung, aber vor Go-Live

Anbieter mit Lizenz aus dem EWR

Das Bewerberunternehmen muss über eine Lizenz verfügen, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Sitzland des Unternehmes oder der zentralen Niederlassung erteilt worden ist. Außerdem muss innerhalb der letzten beiden Geschäftsjahren ein Umsatz von mindestens 1.500.000 € erzielt worden sein. 40 Lizenzen werden voraussichtlich an Anbieter vergeben werden, die bereits auf dem italienischen iGaming-Markt aktiv sind.
Diese Anbieter sind ebenso zur Neuvorlage aller geforderten Unterlagen verpflichtet, um eine neue Erteilung ihrer Genehmigung zu erreichen.

Weitere Bewerber

Diese zweite Kategorie umfasst Bewerber, die in anderen Sektoren als dem Glücksspielbereich tätig sind, die über eine Lizenz außerhalb des EWR Glückspiele anbieten, und/oder die den geforderten Umsatz von 1.500.000 EUR innerhalb der letzten zwei Geschäftsjahre nicht erzielt haben. Der Bewerber muss nachweisen, selbst, durch ein weiteres Unternehmen der Gruppe oder ein verbundenes Unternehmen die technischen, wirtschaftlichen und strukturellen Anforderungen der Behörde erfüllen zu können. Dies ergibt sich auch aus dem Bericht des aktuellen AAMS-Audits (mehr hierzu unter TECHNISCHE ANFORDERUNGEN). Für Bewerber, die über keine Lizenz aus dem EWR verfügen, wird eine Bankbürgschaft für die Dauer von zwei Jahren sowie in Höhe von 1.500.000 € gefordert.
Bei diesen Unternehmen wird die Bank- oder Versicherungsgarantie auf erstes Anfordern für zwei Jahre gewährt, und der Betrag wird auf 1.500.000 € erhöht.

Due Diligence

Vorlage notariell beglaubigter und mit Apostille beglaubigter Unternehmensdokumente, beglaubigte Übersetzungen der Dokumente und ggf. weiterer Erklärungen und Dokumente der wirtschaftlich Berechtigten.

Bankbürgschaft

Ausstellung durch ausländische Bank, aber entsprechend den Anforderungen des italienischen Rechts möglich.

Technische Anforderungen (erwartete Dauer etwa drei bis sechs Monate)

Unternehmen müssen im Rahmen der Erfüllung technischer Anforderungen in der zweiten Stufe mindestens eine angebotene Produkt-/Spielgattung von der Behörde prüfen und freigeben lassen. Hierbei kann es sich um Wetten mit festen Quoten, Totalisatorwetten, Wettbörsen, Pferdewetten, Casinospiele, Poker, Geschicklichkeitsspiele, Bingo oder Weiteres handeln. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Spielkategorie, die Zertifizierung der Plattform und der Spiele erfolgt dann mittels eines von der AAMS zugelassenen Testlabors. Die technischen Anforderungen sind relativ streng im europäischen Vergleich – als einzige Behörde verlangt die AAMS hier „Kommunikationsprotokolle“, um einen Echtzeitzugang der Behörde zu jeder Zeit zu ermöglichen. Anbieter, die bereits in Italien anbieten, sollten schon über eine solche Funktionalität verfügen. Ideal scheint hier, das Spielerkonto als solches zum Gegenstand der Zertifizierung zu machen, da in Italien eine Mischung verschiedener Spiele und Spielkategorien einen Wettbewerbsvorteil bedeuten könnte. bedeutet.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@chevron-consultants.com oder telefonisch in unseren Büros in Deutschland (+4961047751000) oder Malta (+356 277 80 156).