Keine Angst vor TR 5: Bally Wulff bietet Umstellung auf TR 5 mit größtmöglicher Flexibilität

Berlin – Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen der neuen Technischen Richtlinie 5 (TR 5). Alle Marktteilnehmer sehen sich neuen gesetzlichen Anforderungen gegenüber, die es zu erfüllen gilt. Denn die aktuell aufgestellten Geldspielgeräte dürfen nur noch bis zum 10. November dieses Jahres betrieben werden. Ein Wechsel zu Geräten, die der neuen TR 5 entsprechen, ist dadurch zwingend erforderlich. Bally Wulff rät Aufstellunternehmen: Keine Angst vor TR 5!

Die Berliner haben sich lange auf das ganz besondere Jahr 2018 vorbereitet, um Aufstellunternehmen bestmöglich auf dem Weg in die neue Ära des Automatenspiels in Deutschland unterstützen zu können. Herausgekommen ist ein umfangreiches Produktportfolio, das größtmögliche Flexibilität beim Wechsel auf Geräte nach TR 5 bietet. Kostengünstig und schnell können die Bally Wulff Gehäuse Wide-Wall, Twin-Top Comfort oder Wide-Slant-Top umgebaut werden: Hierfür können Aufstellunternehmer ihren Wunschtermin für die Umstellung auswählen. Je früher der Auftrag erteilt wird, umso besser können Unternehmer planen.

Die Arbeit erledigt Bally Wulff komplett: Das Unternehmen hat sich rechtzeitig vorbereitet und verfügt über alle notwendigen Ressourcen – personell und organisatorisch. Kunden tragen somit auch kein Risiko beim Umbau der Geräte – Bally Wulff steht dafür ein, dass alle von den hauseigenen Servicetechnikern umgebauten Geräte den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen.

Lars Rogge
„Natürlich bietet Bally Wulff auch die Möglichkeit, Geräte nach TR 5 Version 1 zu bestellen und zum Wunschtermin liefern zu lassen. Im Austausch gegen eigene Geräte nach TR 4 oder als Ersatz für Geräte von Wettbewerbern, die Aufstellunternehmern weniger flexible Lösungen in den verschiedenen Versionen anbieten können. Auch hier ist Bally Wulff durch entsprechende Gerätemengen bestens vorbereitet“, unterstreicht Lars Rogge, Geschäftsführer von Bally Wulff.

Lars Rogge rät weiterhin: „Hören Sie nicht auf andere – lassen Sie den Spielgast entscheiden! Es scheint im Markt zwei Glaubensrichtungen zu geben. Die einen halten Geräte der TR 5 Version 1 für das allein Richtige. Andere sehen nur in der TR 5 die Zukunft. Wir bei Bally Wulff sind der Meinung, dass nicht Vertriebsstrategien über den Erfolg im Markt entscheiden, sondern der Spielgast.“

Bei Bally Wulff haben Geräteaufsteller die freie Auswahl. So wählen Unternehmer die Version 1 ohne Identifikationsmittel, wo es aus Handling-Gründen sinnvoll ist, beispielsweise in der Gastronomie. Und sie entscheiden sich für die neue Generation LUX oder TR 5 HD an Orten, an denen Spielgästen immer das Neueste und Beste an Spielinhalten geboten werden soll. Denn in der Generation LUX und der preiswerteren Geräteserie TR 5 HD in den bewährten Game Station-Gehäusen bietet Bally Wulff modernstes Entertainment mit neuesten Spielfeatures und innovativen Ideen aus der ganzen Welt.

Geschäftsführer Lars Rogge betont: „Alle unsere Geräte sind von der PTB zugelassen und somit legal. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich in der Spielverordnung beide Versionen der TR 5 geschaffen, um den Übergang für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu machen. Aufstellunternehmer können alle Geräte rechtssicher und für den Spielgast attraktiv betreiben – ob nun mit oder ohne Identifikationsmittel. Dafür haben wir mit intelligenten Lösungen in all unseren TR 5-Versionen gesorgt. Lassen Sie sich also nicht von manchen Aussagen im Markt verunsichern.“

Bally Wulff ermöglicht eine hohe Flexibilität beim Wechsel auf Geräte nach TR 5 und natürlich auch beim Wechsel zwischen den Versionen. Ganz gleich in welcher Version: Aufstellunternehmer müssen mit Bally Wulff keine Angst vor der TR 5 haben.