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Glücksspiel

Erste Spielothek in Münster muss schließen

Münster

Mehr als zwei Drittel der Spielhallen in Münster sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht rechtens. Jetzt beginnt die Stadt damit, Konzessionen abzulehnen. Das wird auch Steuereinbußen nach sich ziehen.

Björn Meyer

Glücksspielautomaten werden in naher Zukunft wohl weniger häufig in Münster zu finden sein.
Glücksspielautomaten werden in naher Zukunft wohl weniger häufig in Münster zu finden sein. Foto: dpa

Die Stadtverwaltung hat in der vergangenen Woche den ersten Antrag auf Erteilung einer Konzession einer bereits bestehenden Spielhalle abgelehnt. Zur Erinnerung: Am 1. Dezember 2017 war durch neue Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag die Genehmigung für die bestehenden Glücksspielhäuser ausgelaufen. Einerseits weil in einem Radius von 350 Metern nicht mehr mehrere Einrichtungen sein dürfen, andererseits weil Mehrfachkonzessionen, wie sie in Münster bislang häufig vorkommen, nicht mehr gestattet sind. Daraufhin hatten alle 55 Spielhallen im Stadtgebiet eine neue Konzession bei der Verwaltung beantragen müssen.

Aus für zwei Drittel der Hallen 

„Wir haben sowohl die erste Genehmigung als auch die erste Ablehnung verschickt“, bestätigte Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner auf Nachfrage unserer Zeitung. Er geht weiter davon aus, dass mehr als zwei Drittel der bestehenden Hallen schließen müssen, auch wenn er betont: „Das sind alles Einzelfälle, die wir genau betrachten müssen.“

Stadt auf Auseinandersetzungen eingestellt

Schulze-Werner rechnet damit, dass etwa in einem Vierteljahr alle Fälle bearbeitet sein werden. Er sagt aber auch, dass man sich bei sämtlichen Ablehnungen auf gesetzliche Auseinandersetzungen vorbereite. Eine aufschiebende Wirkung hätten diese Widersprüche allerdings nicht. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung hätten die Spielhallen solange zu schließen, bis ein gerichtliches Urteil diesen Zustand wieder aufhebe. Allerdings glaubt Schulze-Werner nicht, dass das passieren wird: „Wir gehen da mit großer Sorgfalt vor.“

Keine leichte Entscheidung

Dabei sind die Sachverhalte nicht immer einfach, schließlich gilt es im schlimmsten Fall bei zwei nebeneinander liegenden Spielhallen zu entscheiden, welche schließen muss und welche bleiben darf. Unterschiedliche Faktoren würden dabei eine Rolle spielen, so Schulze-Werner. Sicher ist dabei: Umso mehr Abstandsregelungen verletzt würden, umso schlechter seien die Chancen für die Spielhalle für eine Konzession. Auch sämtliche Härtefallanträge für Standorte mit Mehrfachkonzessionen würden abgelehnt, so Schulze-Werner.

Schließungen bedeuten Steuereinbußen 

Für die Stadt bedeute der Vorgang in Zukunft Vergnügungssteuereinbußen, die Schulze-Werner auf 200 000 bis 400 000 Euro jährlich taxiert. Ganz genau sagen lasse sich das aber nicht, denn, dass auf Dauer aus den derzeit 55 die anvisierten 17 Spielhallen werden, glaubt der Ordnungsamtsleiter nicht. „Die Konzerne werden ausweichen, etwa in Gewerbegebiete.“

Denn das Geschäft, so Schulze-Werner, bleibe für die Betreiber trotz aller Auflagen lohnenswert.