Lotto Niedersachsen erwirkt einstweilige Verfügung gegen den Gewerblichen Spielvermittler Jaxx GmbH

Auf Antrag von Lotto Niedersachsen hat das Landgericht Hannover am 07. August 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Gewerblichen Spielvermittler Jaxx GmbH erlassen. Die Firma Jaxx GmbH hat in ca. 10.000 Schlecker Märkten in Deutschland ein „neues Lotto Angebot“ in den Markt gebracht, wonach vorgefertigte Lottoscheine, sogenannte Quicktipps, aber auch Anteile an Spielgemeinschaften angeboten werden. Diese Angebote liegen derzeit z.T. preislich deutlich über den entsprechenden Angeboten normaler Lotto Verkaufsstellen.

Das Landgericht Hannover ist der Auffassung, dass die Aussagen wie “Einfach an der Kasse abgeben, sichere Gewinnübertragung durch Ihre Bank-Karte!“ und „Alle Ihre Gewinne werden automatisch auf Ihr Konto überwiesen! Bereits bei dem Bezahlvorgang haben Sie uns Ihre Kontodaten mitgeteilt, so dass wir Ihnen eine 100 %ig sichere Gewinnauszahlung unter Aufsicht unseres Treuhänders zusichern können“ zu unterlassen seien. Tatsächlich muss nämlich ein Spielteilnehmer bei einem Gewinnanspruch von über 10.000 € selber die Initiative ergreifen und sich an die Firma Jaxx wenden. Verschwiegen werde ebenfalls, dass in den Teilnahmebedingungen ein Kunde nicht in den Genuss eines von ihm erworbenen Sachgewinnanspruches kommen kann, weil nach diesen Teilnahmebedingungen die Sachgewinne veräußert und die Erlöse an die Stiftung Deutscher Kinderkrebshilfe überwiesen werden.

Daneben gibt es vier weitere Punkte, die nach Auffassung des Gerichts gegen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb verstoßen und deshalb ebenfalls gerügt wurden.

Lotto Niedersachsen hat der Jaxx GmbH eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, um die einstweilige Verfügung in den Verbrauchermärkten von Schlecker umzusetzen.

Hannover, den 10. August 2007
Bei Rückfragen erreichen Sie Herrn Asmus Weber aus der Presseabteilung unter 0171 312 20 28