Nichtraucherschutzgesetz auch in Spielhallen?

Zum 1.8.2007 ist in Niedersachsen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Nun herrscht bezüglich der Umsetzung überall große Unsicherheit.

Mit einer telefonischen Hotline versucht das niedersächsische Sozialministerium, alle offenen Fragen zum neuen Gesetz zu beantworten.
Die Hannoversche Allgemeine vom 2.8.2007 berichtete, dass nach Auskunft des ständigen Sozialministeriums das Rauchverbot in Spielhallen nur dann gilt, wenn dort Getränke zum Kauf angeboten werden.

Eine telefonische Nachfrage bei der Hotline des Sozialministeriums am 3.8.2007 ergab zudem, dass das Rauchverbot in Spielhallen vom Vorhandensein einer Gaststättenkonzession abhängig gemacht wird.

Information für Automatenaufstellunternehmer:

Für die Ausgabe nichtalkoholischer Getränke und das Verabreichen von Speisen ist gem. § 2 II GastG eine Gaststättenerlaubnis ohnehin nicht erforderlich!

Einzelne Ordnungsämter in Baden-Württemberg, wo ebenfalls seit dem 1.8.2007 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, vertreten demgegenüber den Standpunkt, dass das Rauchverbot überall dort gilt, wo „an Ort und Stelle Speisen und Getränke verzehrt werden“. Dies gilt auch dann, wenn die Getränke kostenlos abgegeben werden.

Es bleibt abzuwarten, welche Rechtsauffassung sich auf Dauer durchsetzen wird.
Quelle: www.baberlin.de.