Onlineglücksspiel ist in Deutschland streng geregelt, erlaubt sind nur staatliche und lizenzierte Anbieter. Viele Deutsche hindert das nicht daran, in ausländischen Onlinekasinos um echtes Geld zu spielen. Doch beim Eintreiben der Spielschulden bewegen sich die Anbieter auf einem rechtlichen Minenfeld.
Denn die deutschen Spieler können die Zahlung verweigern - völlig legal. Im Jahr 2011 beschlossen die Bundesländer das Verbot von Onlineglücksspiel. Onlinekasinos sind - mit einigen Ausnahmen wie Sportwetten und Lotterien - verboten. Wie der „Spiegel“ unter Berufung auf eine Studie berichtet, werden dennoch 85 Prozent des Geldes im Onlineglücksspiel im illegalen, nicht regulierten Markt umgesetzt. Die Deutschen spielen und zahlen auf ausländischen Seiten.
Doch viele unglückliche Spieler, die auf Spielschulden sitzenblieben, nutzen nun deutsche Gesetze, um nicht zahlen zu müssen. „Ich habe American Express in einem Brief deutlich darauf hingewiesen, dass Onlineglückspiel hierzulande verboten ist“, erklärte Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht dem „Spiegel“. Sie bewahrte dadurch einen Spieler vor einer 2000-Euro-Zahlung.
Das Zurückbuchen ist simpel und legal
American Express verzichtete demnach auf die Forderungen, um nicht an einem „verbotenen Geschäft“ mitzuwirken – und kündigte die Zusammenarbeit mit dem Anbieter komplett. Tatsächlich stehen Kreditkartenfirmen vor einem Problem: Beim Fachverband meldeten sich inzwischen fast täglich Leute, die Geld beim Onlineglücksspiel verloren haben und einen Ausweg suchen.
Die Zahlungsverweigerung ist simpel. „Sie müssen einfach der Kreditkartenabbuchung unter Hinweis auf das illegale Glücksspiel widersprechen. Dann muss zurückgebucht werden“, sagte Rechtsanwalt Guido Lenné dem „Spiegel“. „Habe sie das Geld überwiesen, holen sie es per Lastschriftrückbuchung zurück.“ Er hat inzwischen wegen der vielen Anfragen einen Musterbrief herausgeben. Wer fürs Zocken ein Paypal-Konto nutzt, kann die Zahlung ebenfalls verhindern - muss aber damit rechnen, dass sein Konto gekündigt wird.
Mehrfache Zahlungsverweigerung kann Betrug sein
Für Suchtberaterin Füchtenschnieder ist es eine gute Möglichkeit den illegalen Glücksspielanbietern das „Geschäft zu erschweren“ und Spieler vor horrenden Zahlungen zu bewahren. Rechtlich berufen sich die Zahlungsverweigerer dabei auf den Paragraf 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem ein Geschäft nichtig ist, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Vielen Süchtigen hilft die Schuldenfreiheit jedoch nur kurzzeitig. Denn wer mehr als einmal nicht zahlt, kann Probleme bekommen, sagte Rechtsanwalt Lenné dem „Spiegel“. „Das könnte Betrug und damit strafbar sein.“