Gespräch zur aktuellen Vergnügungssteuersituation

Im Jahre 2005 hat die Landeshauptstadt Dresden ihre Vergnügungssteuersatzung vom Stückzahl- auf den Wirklichkeitsmaßstab umgestellt und erhebt seitdem für Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen Steuern mit einem einheitlichen Steuersatz von 12 % der Bruttokasse. Seinerzeit fand auf Initiative des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. mit dem Leiter des Stadtsteueramtes, Herrn Weihermüller, ortsansässigen Aufstellern und dem Justitiar des Verbandes, Herrn RA Hendrik Meyer, ein Gespräch zu dieser Satzung und den Auswirkungen statt. Es war vereinbart worden, sich zu gegebener Zeit – etwa nach 1 bis 2 Jahren – erneut zu treffen, um die Auswirkungen dieser neuen Steuersatzung anhand konkreter Zahlen zu überprüfen.

Wie Rechtsanwalt Hendrik Meyer berichtet, fand am 16.07.2007 das vereinbarte Folgegespräch statt. An diesem Gespräch nahmen Herr Weihermüller, die in Dresden tätigen Aufstellunternehmer Wolfgang Förster und Peter Schmid sowie RA Meyer teil.

Einleitend stellte Herr Weihermüller überraschende Zahlen zur Entwicklung der Vergnügungssteuersituation aus Sicht der Stadt Dresden vor: Die o.g. Satzungsänderung hat im Hinblick auf die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen und das erzielte Vergnügungssteueraufkommen zunächst zu einer Besserstellung der Automatenaufsteller geführt. Obwohl der Steuersatz von 12 % für Geldspielgeräte in Gaststätten aus wirtschaftlichen Gründen nicht akzeptabel ist, hat sich die Anzahl der Geldspielgeräte in Gaststätten um etwa 60 – 70 Geräte erhöht. Ein Vergleich zeigte außerdem, dass das fiktive Vergnügungssteueraufkommen unter Ansatz des alten Stückzahlmaßstabs für das Jahr 2006 bei 1,46 Millionen gelegen hätte. Stattdessen hat die Landeshauptstadt Dresden aufgrund des neuen Wirklichkeitsmaßstabes Mindereinnahmen erzielt und konnte nur eine Million Euro Vergnügungssteuer einnehmen. Diese Fakten haben die Teilnehmer mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Die Verbandsvertreter machten demgegenüber deutlich, dass aufgrund der neuen Spielverordnung und gesteigerter Umsätze sowie aufgrund des Umstandes, dass erst Mitte des Jahres 2006 die ersten Geräte neuer Bauart vorhanden waren, zu erwarten ist, dass die Vergnügungssteuereinnahmen bereits im Jahre 2007 zugunsten der Landeshauptstadt Dresden deutlich ansteigen werden. Andererseits wurde ausführlich darüber informiert, dass sich die Kostensituation der Automatenaufsteller insgesamt verschlechtert hat. Dies hängt zum einen mit den erforderlichen erheblichen Investitionen in neue Geräte seit Einführung der neuen Spielverordnung und zum anderen mit der zum 01.01.2007 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung sowie der allgemein zu verzeichnenden Kostensteigerung zusammen. Dazu sind beispielhaft Berechnungen und Zahlen vorgelegt worden, die Herr Weihermüller zur Kenntnis nahm.

Der Leiter des Stadtsteueramtes Weihermüller musste die Automatenaufstellunternehmer jedoch darüber unterrichten, dass der Stadtrat aufgrund der aktuellen Einnahmesituation bereits in Erwägung zieht, im Hinblick auf die angestrebte Vergnügungssteuer- „Aufkommensneutralität“ den Steuersatz auf ggf. 15 der Bruttokasse für Geldspielgeräte anzuheben. In diesem Zusammenhang wies er auch darauf hin, dass sich der Stadtrat dabei durchaus an der allgemeinen Vergnügungssteuersituation im Freistaat Sachsen orientiert. So erhebt z.B. die Stadt Chemnitz einen Vergnügungssteuersatz von 18 und die Stadt Zwickau 15% der Bruttokasse.

Die anwesenden Verbandsvertreter nahmen diesen Hinweis mit Unverständnis zu Kenntnis und verwiesen auf die fatalen Auswirkungen einer solchen Anhebung angesichts der geschilderten veränderten Branchen-, Kosten- und Einnahmesituation.

Herr Weihermüller ließ erkennen, dass er sich den Argumenten der Automatenaufstellunternehmer in Dresden nicht verschließen wird. Dazu benötige er jedoch Zahlenmaterial über die veränderte Kostensituation, das ihm zugesagt wurde.
Es wurde des Weiteren vereinbart, die Gespräche im September/ Oktober 2007 fortzusetzen. Die Argumente gegen eine Erhöhung sollen dann vertieft erörtert werden.

Dringend erforderlich ist, dass möglichst viele Automatenaufstellunternehmer ihre Wirtschaftszahlen, insbesondere zur Kostenerhöhung vorlegen, um eine gute Argumentationsgrundlage zu schaffen. Vorstand und Justitiar des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. appellieren daher nachdrücklich an die Dresdener Aufstellunternehmer, kurzfristig entsprechende Wirtschaftszahlen vorzulegen, um in weiteren intensiven Gesprächen die Vergnügungssteuersituation zugunsten der Automatenaufstellunternehmer verbessern zu können.