insic: Formale Rahmenbedingungen für Identifizierung und Altersprüfung

Ein Artikel von Gunter Fricke, www.insic.de

Wie funktioniert die Identifizierung und 18+ Prüfung in Deutschland für Anbieter von Glücksspielen? Was ist zu tun, damit Anbieter und Vermittler rechtssicher agieren können? Wir versuchen uns mit einer kleinen Reihe von Beiträgen den täglichen Fragen unserer Kunden und Interessenten anzunähern. Im ersten Teil fassen wir die für uns relevanten formalen Kernpunkte zusammen:

Der GlüStV stellt initial einen Bezug zu den Rahmenbedingungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) her. Im Laufe der Jahre hat sich in der Praxis eine neue Interpretation dieses Standards ergeben, so dass unter Anderem z.B. mit dem Sofortspiellimit und dem Verzicht auf die Authentifizierung für wiederkehrende Spieler die Vorgaben des JMStV im Glücksspiel offener gestaltet werden. In Abhängigkeit vom Suchtpotential der angebotenen Spielform ist zu vermuten, dass eine weitere Liberalisierung zu beobachten sein wird.

Bereits im Glücksspielgesetz Schleswig Holstein (GS-SH) wurde auf den KJM-Bezug verzichtet, was zu einer Liberalisierung der Altersprüfung durch die dortigen Lizenzinhaber führte.

Dieser immer offenere Umgang mit den Fragen des Jugendschutzes wird neuerdings durch das GwG begrenzt. Zumindest gilt dies für die dem GwG unterliegenden Spielformen wie der Sportwette und dem nach GS-SH genehmigten Online-Casinos, die den besonderen Sorgfaltspflichten unterliegen. Das GwG stellt über den Verweis auf den GlüStV einen indirekten Bezug zu dem KJM Standard für ID-Verfahren her. Zudem sollten ebenfalls BaFin Standards anwendbar sein, die beispielsweise für eine Eröffnung eine Bankkontos möglich sind. Besonders interessant für den Glücksspielsektor ist die Öffnung der Nutzung von Ausweiskopien zur Kontoeröffnung und zur Zulassung zum vorläufigen Spiel. Es ist davon auszugehen, dass damit die Verarbeitung von Ausweisdaten auch für Spielformen gilt, die lediglich den allgemeinen Sorgfaltspflichten des GwG unterliegen.

Damit ergibt sich eine besondere Mischung aus Rechtsnormen, die sich einem interessierten Laien schwer erschließt.
Der GlüStV, das zur Zeit nicht mehr geltende GS-SH mit den noch gültigen Lizenzen, die jeweiligen Ausführungsbestimmungen und die gelebte Praxis definieren einen Raum von Verfahren z.B. in Abhängigkeit vom Faktor der Suchtgefährdung.
Die Sorgfaltspflichten im GwG beziehen sich dabei im Glücksspiel auf diesen quasi geöffneten Standard.

In der festen Überzeugung, dass die Umsetzung der unterschiedlichen Verfahren zur Identifizierung bei staatlichen Glücksspielunternehmen exakt den jeweiligen Genehmigungen folgt, ergibt sich eine Erweiterung um zusätzliche Verfahrenselemente, die auf das Regelwerk der im Genehmigungsprozess massgeblichen Institutionen Rückschlüsse zulässt.

Für alle Anbieter am Markt stellt sich die eine Frage: Wie identifiziert ein verantwortliches Unternehmen die Spieler im Spannungsfeld aus GlüStV, GS-SH, GwG, KJM/JMStV, Ausführungsbestimmungen und der eigenen glücksspielrechtlichen Genehmigung im fairen Wettbewerb.

Die Beantwortung dieser Frage ist zudem keine Momentaufnahme. Es werden kontinuierlich neue ID-Verfahren zugelassen, die Technik erlaubt uns wesentliche Effizienzsteigerungen und die Genehmigungspraxis passt sich neuen Erkenntnissen an. Der Wettbewerb im Dreieck der staatlichen und privaten Anbieter in Abgrenzung zum Grau- und Schwarzmarkt führt zu einem „moving target“. Die anwendbaren ID-Verfahren unterliegen einem kontinuierlichen Veränderungsprozess.

Als weitere Dimension entscheidet das Marketing über die den Erfolg der eingesetzten Prüfverfahren. Der Einsatz von play-for-free Gutscheinen sei hier exemplarisch für eine Aktion genannt, die Kundengruppen mit einer höheren Abbruchquote anspricht.

Als zusätzliche Dimension spielen die Kosten der Identifizierung eine entscheidende Rolle. Die durchschnittlichen Kosten der Identifizierung stellen nur einen sehr geringen Anteil an den Kundengewinnungskosten dar. Die Auswahl des richtigen ID-Prozesses entscheidet aber über den Erfolg der gesamten Kundengewinnung. Ein schlechter ID-Prozess macht die größten Anstrengungen im Marketing zunichte.

Der Spieler ist dabei das eigentliche Regulativ in der Entscheidungsfindung. Die Erwartung des minimal invasiven Zuganges zum Produkt – selbstverständlich ohne Medienbruch – entscheidet über den Erfolg des Anbieters und damit letztlich der Regulierung. Die Auswahl der anwendbaren Verfahren hängt dabei von der aktuellen Situation des Spielers ab. Die Hälfte der Spieler registriert sich über mobile Endgeräte mit eingebauten Kameras, gut geeignet für die sofortige Ausweiserfassung und -erkennung. Die Identifizierung am heimischen PC oder Laptop verfügt nicht über diese Hilfsmittel und präferiert Verfahren, bei denen die manuelle Erfassung von Daten kein Hürde darstellt. Der Point of Sale eröffnet mittels eines klassischen Formulars oder eines online vorbereiteten 3D Barcodes zum Scan an der Kasse neue Verfahrensvarianten.

Im Gegensatz zur Auswahl von Payment-Verfahren durch den Spieler funktioniert die freie Auswahl aus mehreren ID-Verfahren durch diesen tendenziell nicht. Wenn sich die Umsetzung einem Verständigen kaum erschliesst, kann dies auch von einem Spieler nicht erwartet werden. Eine intelligente Nutzerführung ist unverzichtbar.

Die Lösung liegt in offenen und flexiblen Prozessen, die sich an die Wirklichkeit des Spielers und an dem formalen Rahmen kontinuierlich anpassen. Es muss dabei gelingen, jeweils der glücksspielrechtlichen Genehmigung genüge zu tun, die Existenz des Unternehmens mit erfolgreichem Marketing zu sichern und dem eigenen sozialen Anspruch gerecht zu werden.

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