Elena Bischoff

Das Thema Spielhallen erhitzt regelmäßig die Gemüter. Zuletzt kam es in der vergangenen Woche im technischen Ausschuss auf, als die Verwaltung vom Umbau einer Spielhalle berichtete, die planungsrechtlich nicht abgelehnt werden kann. Nachdem im Sommer die Gesetze für Spielhallen mit Neuerungen des Glücksspielstaatsvertrages und des Landesglücksspielgesetzes strenger wurden, hatten viele Hoffnung, dass einige der ungeliebten Etablissements verschwinden würden. Doch bisher hat sich nicht viel getan.

Von den drei Spielhallen in Grenzach-Wyhlen sind zwei von dem Abstandsverbot untereinander betroffen, das seit dem vergangenen Juli gesetzlich vorgesehen ist. Das teilt ein Sprecher des Landratsamtes Lörrach, das für die Überprüfung der Spielhallen in Grenzach-Wyhlen zuständig ist, auf Nachfrage mit. Das Abstandsverbot besagt, dass eine Einrichtung von der anderen mindestens 500 Meter entfernt sein muss. Für beide Spielhallen sei aber zunächst eine bis Juni 2021 befristete Erlaubnis im Rahmen einer ebenfalls befristeten Befreiung erteilt worden, teilt der Sprecher mit.

Anträge auf Härtefall

Der Grund: Beide Spielhallenbetreiber haben Härtefallanträge gestellt. Nach der Härtefallregelung können ältere Spielhallen von den neuen Regeln befreit werden, wenn etwa eine Anpassung des Betriebes an das Gesetz nicht möglich oder mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht vereinbar wäre. „Schlussendlich muss eine der beiden Spielhallen schließen, sofern auf eventuell verwaltungsrechtlichem Wege nicht anders entschieden wird“, heißt es jedoch vonseiten des Landratsamtes.

Ein weiteres Abstandsgebot, das besagt, dass Spielhallen 500 Meter von Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen entfernt sein müssen, gilt für die Spielhallen in Grenzach-Wyhlen laut Landratsamt Lörrach nicht, da es nur neue Lokale betrifft.

Auch in Rheinfelden hat noch keine der fünf Spielhallen geschlossen, obwohl laut Ordnungsamtsleiter Dominic Rago alle von dem Gesetz betroffen sind. Alle fünf Betreiber hätten jedoch einen Härtefallantrag gestellt. Die Stadt habe ihren Teil getan nun müsse das Regierungspräsidium Freiburg entscheiden, ob den Widersprüchen stattgegeben wird. Nähere Auskünfte, etwa zur Begründung der Anträge, könne er wegen laufenden Verfahren nicht geben, so Dominic Rago.

13 Spielhallen in Weil am Rhein

In Weil am Rhein, das für seine Vielzahl an Spielhallen bekannt ist (13 Stück), sieht es übrigens nicht anders aus. Drei Spielhallen können ihren Betrieb auf jeden Fall fortsetzen, die restlichen stellten ebenfalls einen Härtefallantrag. Laut Ellen Nonnenmacher, Ordnungsamsteilerin in Weil am Rhein, habe die Stadt noch nicht über die Anträge entschieden.