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Espelkamp

Klagewelle wegen Schließung von Spielhallen - Gauselmann betroffen

Der Staat setzt privaten Betreibern engere Grenzen - und die wehren sich

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Bereits seit Juli hagelt es in mehreren Bundesländern Schließungsverfügungen für Spielhallen. | © picture alliance

Bereits seit Juli hagelt es in mehreren Bundesländern Schließungsverfügungen für Spielhallen. | © picture alliance

20.09.2017 | 20.09.2017, 12:00

Espelkamp. Den Spielhallen in Deutschland geht es an den Kragen: Bereits seit Juli hagelt es in mehreren Bundesländern Schließungsverfügungen. Die Spielhallenbetreiber ziehen dagegen vor Gericht. Schon jetzt seien mehr als 3.000 Verfahren anhängig, heißt es in der Branche.

Auch in NRW müssen hunderte Spielhallen schließen, wenn zum 1. Dezember 2017 die Übergangsfrist für das 2012 beschlossene neue Glücksspielrecht endet. „In NRW ist ebenfalls eine riesige Klagewelle zu erwarten", sagt Mario Hoffmeister, der Sprecher der Espelkamper Gauselmann AG, die mit 300 Spielhallen und mehr als 1.000 Konzessionen als deutscher Marktführer gilt.

Hintergrund ist der „Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag", der verschiedene Glücksspiele bis hin zu Sportwetten regelt. Als Begründung des staatlichen Eingriffs dienen vor allem der Jugendschutz und der Kampf gegen die Glücksspielsucht – was private Betreiber kritisieren, weil der Staat mit seinen Angeboten vom Lotto bis zu den Spielbanken selbst von Glücksspielen profitiert.

100 Verfahren von Gauselmann in Niedersachsen

Grundsätzlich soll die Zahl der bundesweit etwa 18.000 Spielhallen kräftig reduziert werden – unter anderem durch den Erlass von Mindestabständen zwischen den Standorten und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen, die mehr als zwölf Spielgeräte unter einem Dach erlauben.

Niedersachsen hatte seine Ausführungsbestimmungen zum Glücksspielrecht früher erlassen als NRW und steckt mitten in der Klagewelle. Allein in Niedersachsen habe Gauselmann mehr als 100 Verfahren angestrengt, um sich gegen Schließungsverfügungen zu wehren, sagte Hoffmeister. Kommunen hatten dort teils im Losverfahren entschieden, welche Spielhalle schließen muss.

Vorgehen in Einzelfällen gekippt

Dieses Vorgehen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Einzelfällen gekippt, Gauselmann konnte eine geschlossene Spielhalle wieder eröffnen. Die uneinheitlichen Regelungen der Bundesländer werden in der Branche unterdessen als „Kuddelmuddel" kritisiert.

Die Städte in OWL halten sich zu ihren Überlegungen noch bedeckt. In Paderborn heißt es, von hier 53 Spielhallen müssten nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag wohl mehr als die Hälfte geschlossen werden. Festlegungen gebe es aber noch nicht. In Bielefeld gibt es 62 Spielhallen, in Gütersloh 17, in Detmold 9, aber noch keine Entscheidungen, wie viele dicht machen müssen. In allen Kommunen gibt es demnach derzeit Gespräche mit den Spielhallenbetreibern, ob sie etwa bereit sind, die Zahl ihrer Konzessionen freiwillig schrittweise zu reduzieren oder ob sie Härtefallregelungen geltend machen wollen.

Information


  • Das Spielhallenrecht obliegt den Bundesländern: „Unterschiedliche Auslegungen (...) in den Ländern führen zu großer Verunsicherung", räumt Iris Gleicke ein, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium.
  • Uneinigkeit herrscht auch über die Regelung von Sportwetten und Online-Glücksspielen. Im Prinzip sollen alle privaten Anbieter von Sportwetten, die gewisse Anforderungen erfüllen, eine Lizenz dafür erhalten.