Sichtweise der Verwaltung, nicht die des Richters

European Lotteries sieht dem Ausgang der Vertragsverletzungsverfahren im Glücksspielsektor zuversichtlich entgegen

Brüssel, 27. Juni 2007 – Die Europäische Kommission hat heute entschieden, die im letzten Jahr eröffneten Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden und Frankreich fortzusetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland zu eröffnen. Nach Ansicht der Kommission stehen die Gesetze dieser Länder, die das Angebot an Sportwetten gegenüber ihren Bürgern beschränken, nicht im Einklang mit EU-Recht.

Der Präsident von European Lotteries (EL), Dr. Winfried Wortmann, sagte:

“Ich bin zuversichtlich, dass es den EU-Mitgliedsstaaten gelingen wird, die Gültigkeit ihrer nationalen Regelungen für das Glücksspiel nachzuweisen. Die heute bekanntgegebenen Entscheidungen reflektieren die Sichtweise der Verwaltung, der Europäischen Kommission. Sie sind nicht die endgültige Entscheidung des Richters, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Und sie entsprechen auch nicht der Sichtweise des EU-Gesetzgebers.

Erst kürzlich hat der EuGH, in seinem „Placanica“-Urteil im März, erneut das Recht der Mitgliedsstaaten anerkannt, Glücksspiel (einschließlich Sportwetten) und die Zahl der Anbieter auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken, wenn dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist; dazu zählen Verbraucherschutz, Vorbeugung von Betrug und Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Glücksspiel sowie die Notwendigkeit zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung. Ebenfalls im März hat der EFTA-Gerichtshof im allerersten Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspiel im Europäischem Wirtschaftsraum (EWR), eine Verletzung europäischen Rechts verneint. Er hat dabei die Sichtweise der EFTA-Überwachungsbehörde, des Pendants zur Europäischen Kommission, zurückgewiesen und ausdrücklich die Gültigkeit des norwegischen Glücksspielmonopols bestätigt.

Hinzu kommt, dass auch das Europäische Parlament und der Ministerrat, die gemeinsam die EU-Gesetzgebung beschließen, stets anerkannt haben, dass es sich bei allen Formen des Glücksspiels, einschließlich Sportwetten, um eine sehr sensible Tätigkeit handelt, und dass es den nationalen Regierungen möglich sein muss, deren Ausübung wirksam zu kontrollieren. Dementsprechend haben sie sich stets gegen die Öffnung nationaler Glücksspielmärkte ausgesprochen und das Glücksspiel von den EU-Binnenmarktsrichtlinien zum elektronischen Geschäftsverkehr (2000), zu den Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006) und, erst kürzlich, zu den Audiovisuellen Mediendiensten ausdrücklich ausgenommen.“

Dr. Wortmann drückte seine Erwartung aus, dass die Europäische Kommission ihre Einstellung, Glücksspiel aus rein wirtschaftlicher Sicht zu betrachten, überdenken und in einen “umfassenden Dialog“ mit Mitgliedsstaaten und Lotterien treten werde, welcher auch die zahlreichen sozialen Implikationen des Glücksspiels einbezieht.

European Lotteries (EL) ist der Verband der europäischen staatlichen Lotterien und Sportwettenanbieter und vertritt 72 Gesellschaften aus 41 Ländern. Weitere Informationen über uns finden Sie im Internet unter www.european-lotteries.org.

Philippe Vlaemminck – Rechtlicher Berater + 32 (0)9 265 76 20
Rupert Hornig – Generalbevollmächtigter, Brüssel + 32 2 401 61 88

Ergänzende Informationen:

Die oben erwähnten Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März (Placanica, C-338/04) und des EFTA-Gerichtshofs vom 13. März (E-01/06, zum norwegischen Glücksspielmonopol) finden Sie unter www.curia.europa.eu bzw. www.eftacourt.lu.