Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die Grünen: „Gewährleistung des Spielerschutzes bei Geldspielgeräten

Die Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgit Bender u.a. sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen haben in einer Kleinen Anfrage mehrere Fragen zur Gewährleistung des Spielerschutzes bei Geldspielgeräten an die Bundesregierung gestellt.

Hintergrund dieser Anfrage waren die im Februar 2007 in Presseberichten geäußerten Vorwürfe betreffend Spielhallen der Merkur-Spielothek GmbH & Co. KG und das diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingeleitete und zwischenzeitlich eingestellte Ermittlungsverfahren.

Mit Schreiben vom 13. Juni 2007 hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Peter Hintze, MdB, die Kleine Anfrage im Namen der Bundesregierung beantwortet. Danach liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Manipulationen von Geld- und Warenspielgeräten vor, die gezielt von Herstellern oder Aufstellern zur Steuerung von Spielabläufen oder Gewinnausschüttungen vorgenommen worden sind.

Die im Jahr 2004 bekannt gewordenen Vorwürfe, in Spielhallen der Merkur-Spielothek GmbH & Co. KG würden Spielabläufe durch den Einsatz manipulierter und vernetzter Spielgeräte gezielt beeinflusst, betrafen nach den Feststellungen der PTB nicht den Spielerschutz gemäß § 33 e Gewerbeordnung sondern führten lediglich zu einer nicht zulassungsfähigen Hardwareänderung. Tatsächlich sei eine gezielte Beeinflussung der Abläufe im Spielgerät durch den Hersteller oder Aufsteller auch über Vernetzung in diesem Zusammenhang nicht festgestellt worden.

Die Bundesregierung stellt des weiteren fest, dass es keine Gründe gebe, die Vernetzung von Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen in der Spielverordnung zu untersagen. Vielmehr sei die Vernetzung ein Mittel der modernen Informationsinfrastruktur, das auch Automatenunternehmen nicht vorenthalten werden sollte, soweit dadurch nicht die Schutzziele der Spielverordnung gefährdet werden.

Im Hinblick auf die Anforderungen, die durch den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen an den Spieler- und Jugendschutz gerichtet werden, bestehen nach Aussage der Bundesregierung keine Diskrepanzen zu den Vorgaben in der Spielverordnung. Die Spielverordnung regelt für das sogenannte Kleine Spiel (gewerbliches Geld-Gewinnspiel) erheblich schärfere Restriktionen im Vergleich zu dem im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags geregelten Automatenspiel in den Spielcasinos. Daher bestehe keine Notwendigkeit, die Regelungen für gewerbliche Automatenspiele (SpielV) zu ändern.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung finden Sie bei www.baberlin.de zum Download.