Tönisvorst Merkur-Spielhallen setzen auf biometrische Gesichtserkennung

Tönisvorst · Das neue Glücksspielrecht für Spielhallen betrifft auch die äußere Gestaltung. Um behördliche Sanktionen zu vermeiden, sollen die Betreiber keine Werbung für den Spielbetrieb zeigen. Als Bezeichnung sei lediglich das Wort "Spielhalle" zulässig. Andere Bezeichnungen wie "Casino" seien unzulässig.

 Am Donnerstag ließ die Casino Merkur-Spielothek GmbH die große Leuchtreklame mit dem Schriftzug "Casino" abmontieren.

Am Donnerstag ließ die Casino Merkur-Spielothek GmbH die große Leuchtreklame mit dem Schriftzug "Casino" abmontieren.

Foto: HERIBERT BRINKMANN

Die Casino Merkur-Spielothek GmbH im ostwestfälischen Espelkamp hat diese Forderung bereits umgesetzt. Am Donnerstag wurden bei der Filiale im St. Töniser Gewerbegebiet Höhenhöfe der Schriftzug "Casino" abmontiert. In einer Stellungnahme bezeichnet es das Unternehmen als tragisch, wenn in NRW Spielhallen nach dem Rasenmäherprinzip geschlossen werden sollten - ohne Rücksicht auf Qualität. Alle Spielhallen von Merkur seien Garanten für beste Qualität, besonders auch in Sachen Spielerschutz. Die rund 1000 Mitarbeiter an den 83 Standorten in NRW - überwiegend Frauen - werden nach Angaben des Unternehmens regelmäßig geschult, "um auch problematische Spieler zu erkennen und anzusprechen." Merkur ist gerade dabei, ein innovatives Zutrittskontrollsystem mit biometrischer Gesichtserkennung einzuführen, um so Spieler, die sich sperren lassen, "effektiv und sicher vom Spielbetrieb ausschließen zu können." Allgemein beklagt das Unternehmen die öffentliche Wahrnehmung: "In der Politik und in der Öffentlichkeit ist vielerorts der Wandel von der so genannten Spielhölle zur modernen Spielstätte nicht aufgefallen."

Vegas World wurde ebenfalls angefragt, ein Rückruf blieb aber aus.

(hb)
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