Spielhallen-Betreiber drohen Kommunen mit Klagewelle

Berlin (ots) – Branche läuft Sturm gegen geplante Schließungen von Spielhallen / Marktführer Löwen rechnet mit bis zu 30.000 Verfahren

Berlin, 14. Juli 2017 – Wegen der geplanten Schließung von Spielhallen rollt auf die Kommunen und Verwaltungsgerichte eine Klagewelle zu. Nachdem Anfang Juli in den meisten Bundesländern schärfere Regeln für die Betreiber von Spielstätten in Kraft getreten sind, haben die ersten Städte Schließungen angeordnet. Dagegen laufen die beiden größten Betreiber von Spielhallenketten Sturm. „Wir werden gegen jede einzelne Schließungsverfügung klagen“, sagte Daniel Henzgen, Bevollmächtigter des Vorstands der Löwen-Gruppe, der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins ‚Capital‘. Er rechne mit bis zu 30.000 Verfahren, fügte er hinzu.

Auch Wettbewerber Gauselmann will gegen drohende Schließungen seiner Spielhallen konsequent klagen. „Wir werden gegen jede Schließung mit rechtlichen Mitteln vorgehen“, sagte ein Unternehmenssprecher. Er kritisierte, dass Spielhallen in manchen Bundesländern „nach dem Rasenmäherprinzip“ geschlossen werden sollen. Gauselmann betreibt mit seiner Marke Merkur in Deutschland 300 Spielotheken. Bei der Löwen-Gruppe, zu der die Marke Admiral gehgört, sind es 430 Spielhallen.

Hintergrund der geplanten Schließungen von Spielhallen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der von den Bundesländern Ende 2011 beschlossen wurde. Um den Kampf gegen Spielsucht zu verstärken, wollen sie die Dichte an Spielhallen ausdünnen, unter anderem indem Mindestabstände zwischen zwei Spielstätten definiert werden. Zudem dürfen Betreiber für ein Gebäude nur noch eine einzige Konzession für maximal zwölf Automaten beantragen. Nach dem Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist Ende Juni haben die für die neuen Konzessionen zuständigen Kommunen bereits erste Schließungsverfügungen erlassen.

Eine der Kernfragen des Streits ist dabei, auf welcher Basis die Ämter entscheiden, welche Spielothek es trifft, wenn die Mindestabstände zwischen mehreren Hallen unterschritten werden. Hierzu gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Sie reichen von einem Punktesystem bis hin zu einem Losverfahren, bei dem das Glück über den Weiterbetrieb der Spielstätte entscheidet.

Scharfe Kritik äußerte die Branche vor allem an dem Losverfahren, wie es das Land Niedersachsen praktiziert. „Wenn die Landesregierung bei ihrer Linie bleibt, haben die Verwaltungsgerichte in den nächsten zwei, drei Jahren jede Menge zu tun“, sagte der Gauselmann-Sprecher. Auch die ersten Verwaltungsgerichte, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, hatten Bedenken daran geäußert, dass bei Konkurrenzsituationen zwischen mehreren Spielhallen das Los über die Konzessionsvergabe entscheidet. Ein Losverfahren dürfe nur „ultima ratio“ sein.

Als Reaktion auf die ungeklärte Rechtslage hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium ent-schieden, die Schließung der im Losverfahren unterlegenen Spielhallen vorerst nicht durchzusetzen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte gegenüber ‚Capital‘, dass geplante Schließungen von Spielhallen vorerst ausgesetzt werden. Es sei angestrebt, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Musterverfahren über die Regelung entscheidet. Eine Entscheidung werde Ende des Jahres erwartet. Die Landesregierung sei aber nach wie vor überzeugt, dass der Losentscheid das „objektivste Verfahren“ sei, sagte die Ministeriumssprecherin.

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