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 Spielhallen-Gesetz wird im Winter umgesetzt

Automaten: Für das Glücksspiel gelten jetzt strengere Regeln. Vielen Hallen droht Schließung

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Ein Glücksspielautomat wickelt ein Spiel ab. | © picture alliance / ZB

Ein Glücksspielautomat wickelt ein Spiel ab. | © picture alliance / ZB

04.07.2017 | 04.07.2017, 07:00

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat die Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes verschoben. Wie die Behörde mitteilte, sollen die Regelungen jetzt erst ab dem 1. Dezember, statt wie vorgesehen ab dem 1. Juli umgesetzt werden. Das neue Gesetz sieht unter anderem einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen den Automaten-Spielhallen zu Schulen und Jugendtreffs vor.

Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag war im Juli 2012 bundesweit in Kraft getreten. Betreibern und Kommunen wurde anschließend eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt. Diese Frist hatte jüngst auch das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt. Die Richter entschieden, dass das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli gelte. Das nordrhein-westfälische Innenministerium sieht das jedoch anders.

"Es gibt den Spezialfall NRW", sagte ein Sprecher des Ministeriums. Sowohl die Betreiber als auch die Kommunen seien von einer Frist bis zum 1. Dezember ausgegangen. Grund dafür sei die Landtagswahl im Jahr 2012 gewesen. Durch die Regierungsbildung habe es damals länger gedauert, bis das Gesetz verabschiedet werden konnte. Deshalb habe man die Kommunen angewiesen, mit der Umsetzung zu warten.

Nach Angaben des Verbands der Automatenwirtschaft stehen allein in Nordrhein-Westfalen  2.566 Spielhallen, bundesweit sind es mehr als 9.000. Die Automaten-Betreiber gehen davon aus, dass durch das neue Gesetz 60 bis 80 Prozent der Spielhallen von der Schließung bedroht sind.

Mit dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag soll die Spielsucht bekämpft werden. Bundesweit sind nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, etwa 700.000 Menschen zwischen 16 und 70 Jahren "problematische" Spieler oder bereits süchtig.