Hannover - Aus dem lange geplanten Einschnitt in die Zahl der Spielhallen in Niedersachsen wird zum Stichtag 1. Juli nichts. Die meisten der von einer drohenden Schließung betroffenen Betreiber hätten Eilanträge vor Gericht eingereicht, teilte am Mittwoch der Automatenverband Niedersachsen mit. Zwar stehe eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg über die Rechtmäßigkeit eines Losverfahrens zum Bestimmen der Spielhallen, die geschlossen werden müssen, noch aus, sagte der Justiziar des Automatenverbandes, Florian Heinze. Dennoch habe das Wirtschaftsministerium die Kommunen in der Mehrzahl der Streitfälle zum Schließen der Spielhallen angewiesen.

Wegen unterschiedlicher Gerichtsurteile hat sich ein Hick-Hack darum entwickelt, auf welcher Rechtsgrundlage das Ministerium die Kommunen zum Schließen von Spielhallen anhalten kann - oder auch nicht.

Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück das in Niedersachsen praktizierte Losverfahren - anders als das Verwaltungsgericht Oldenburg - für rechtswidrig erklärte, ruderte das Ministerium zunächst zurück und teilte am 16. Juni mit, die von einem Losverfahren betroffenen Hallen könnten bis zu einem Entscheid des Oberverwaltungsgericht geöffnet blieben. Nach Mitteilung des Ministeriums vom Mittwoch hat es aber zwischenzeitlich eine Weisung an die Kommunen zur nachträglichen Prüfung mit weiteren unverzüglichen Schließungen gegeben.

Ursprünglich hatte es aus dem Ministerium geheißen, von den rund 1900 Spielhallen müssten rund die Hälfte schließen. Erst nach Abschluss aller Gerichtsstreitigkeiten wird sich nun wohl zeigen, wie viele tatsächlich betroffen sind. Der Automatenverband befürchtet den Wegfall von 3000 Arbeitsplätzen.