Mindestens ein halber Kilometer soll künftig zwischen zwei Spielhallen liegen – so will es eine neue gesetzliche Regelung des Landes, die am 1. Juli in Kraft tritt. Die Realität sieht vielerorts anders aus.
Den Betreibern von Spielhallen weht in diesen Tagen ein scharfer Wind entgegen: Das Landesglücksspielgesetz von 2012 sieht vor, dass ab 1. Juli 2017 zwischen zwei Spielhallen ein Abstand von 500 Metern sein muss. Dies würde streng genommen für Hunderte von Spielhallen das Aus bedeuten, denn in kaum einer Stadt wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltungsgerichte müssen mit ...