Lottomillionäre sollen Steuern zahlen

Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat Gewinne aus Lotterien und Sportwetten ab einer Höhe von einer Million Franken weiterhin besteuern. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Jan Flückiger, Bern
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Wer im Lotto mehr als eine Million Franken gewinnt, soll auch künftig besteuert werden. (Bild: Gian Ehrenzeller / Keystone)

Wer im Lotto mehr als eine Million Franken gewinnt, soll auch künftig besteuert werden. (Bild: Gian Ehrenzeller / Keystone)

Gewinne aus Lotterien und Sportwetten von mehr als einer Million Franken sollen auch künftig besteuert werden. Damit hat sich der Ständerat am Montag bei der Beratung des Geldspielgesetzes gegen den Nationalrat gestellt. Dieser wollte die Gewinne generell von der Steuer befreien. Beat Rieder (Wallis, cvp.) sagte, dies sei dem «Büezer», der sein Einkommen ganz normal versteuern müsse, nicht zu erklären.

Josef Dittli (Uri, fdp.), seines Zeichens auch Verwaltungsratspräsident von Swisslos, argumentierte hingegen, durch die Besteuerung würden Leute vermehrt im Ausland spielen, womit Bund und Kantonen entsprechende Einnahmen für AHV und gemeinnützige Zwecke entgingen. Dies falle stärker ins Gewicht als die Steuerausfälle. Justizministerin Simonetta Sommaruga plädierte aus demselben Grund für die Steuerbefreiung. Der Rat folgte jedoch mit 30 zu 12 Stimmen der Argumentation Rieders. Weiterhin nicht besteuert werden sollen dagegen Gewinne, die in Kasinos aus Spielen wie Roulette, Poker oder Black Jack erzielt werden.

Festgehalten hat der Ständerat auch an der Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privat organisierten Pokerturnieren. Der Nationalrat hatte diese gestrichen. Veranstalten dürfen sollen solche kleinen Pokerturniere gemäss Ständerat zudem nur juristische Personen und keine natürlichen Personen.

Auch in weiteren Punkten weicht der Ständerat vom Nationalrat ab. So sollen etwa Fernmeldeanbieter nicht für die Kosten entschädigt werden, die ihnen durch den Vollzug der bereits von beiden Räten beschlossenen Netzsperren entstehen. Mit den Netzsperren müssen Fernmeldeanbieter künftig den Zugang ihrer Kunden zu ausländischen Online-Spielen sperren. Sommaruga argumentierte, diese Kosten seien marginal; es müsse lediglich die Liste aktualisiert werden, welche die Anbieter bereits zur Sperrung kinderpornografischer Seiten verwendeten. Im Unterschied zu den Seiten von Online-Geldspielanbietern sind kinderpornografische Inhalte allerdings illegal und werden international bekämpft.

Der Aufwand zur Sperrung von legalen Seiten mit potenziell mehreren und wechselnden Domain-Namen ist gemäss Branchenvertretern ungleich grösser. Der Ständerat stellte sich in diesem Punkt allerdings taub, so wie er sich bereits bei der grundsätzlichen Frage nach der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit von Netzsperren taub gestellt hatte.

Dass das Gesetz primär den Anliegen der Kantone und der Kasinos gerecht wird, zeigte sich auch darin, dass der Ständerat den Berg-Kasinos zusätzliche Ausnahmen beim Betrieb von Tischspielen bewilligen will. Immerhin fand eine weitere Forderung keine Mehrheit: Ursprünglich wollte der Ständerat den Rabatt für kleinere Berg-Kasinos bei der Spielbankenabgabe von heute maximal 33 Prozent auf 75 Prozent erhöhen. Das ging Bundesrätin Sommaruga aber «eindeutig zu weit». Die Erteilung einer Konzession sei an die Bedingung gebunden, das ein Kasino rentabel betrieben werden könne. Auch Andrea Caroni (Appenzell Ausserrhoden, fdp.) warnte davor, das Gesetz zur «Lex Berg-Kasinos» verkommen zu lassen. Der Ständerat lehnte den erhöhten Rabatt schliesslich knapp mit 23 zu 18 Stimmen ab und folgte damit dem Nationalrat.

Insgesamt bleibt das Geldspielgesetz eine «Lex Kasinos und Lotterien», was auch dem intensiven Lobbying der Kantone zu verdanken ist. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Dort dürfte insbesondere die Frage der Besteuerung noch einmal zu reden geben.

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