mybet Holding SE: Westlotto-Vergleich verbessert Finanzierungssituation. Hauptversammlung am 31. August 2017.

Berlin – Die SWS Service GmbH (SWS), eine Konzerngesellschaft der mybet Gruppe, hat sich heute mit der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (Westlotto) auf einen Vergleich geeinigt, um den laufenden Kartellschadenersatzprozess zu beenden. Durch die Zahlung von 11,8 Mio. Euro durch Westlotto an die SWS wird nun ein Rechtsstreit beendet, der insgesamt rund zehn Jahre gedauert hatte. Die Zahlung wird noch innerhalb des 2. Quartals 2017 geleistet werden.

„Wir freuen uns, dass wir mit Westlotto nun zu einer Einigung gekommen sind, die dieses langjährige Verfahren in beiderseitigem Interesse beendet. Die uns nun zufließenden Mittel verbessern entsprechend unsere Finanzierungssituation und bilden die neue Basis unserer finanziellen Planungen für das Jahr 2017“, sagte Markus Peuler, Vorstand der mybet Holding SE.

Nettoerlös für mybet Gruppe aus dem Vergleich beträgt 8,9 Mio. Euro
Da die mybet Gruppe eine Zwischenfinanzierung mit Erfolgsbeteilligung für die möglicherweise aus dem Verfahren entstehenden Erlöse abgeschlossen hatte, wird durch den Vergleich diese Finanzierung nun getilgt. Entsprechend der Vertragsbedingungen muss die mybet Gruppe dem Darlehensgeber den bisher erhaltenen Betrag von 4,0 Mio. Euro aus der zur Verfügung gestellten Kreditlinie zurückzahlen. Als Erfolgsbeteiligung erhält der Darlehensgeber zudem 50 Prozent dieser Summe und vom verbleibenden Restbetrag der Vergleichszahlung werden weitere 15 Prozent an den Darlehensgeber gezahlt. Zusätzlich wird eine Bereitstellungsgebühr für zwischenzeitlich nicht abgerufene Mittel der Kreditlinie von drei Prozent pro Jahr erhoben. Durch den Vergleich werden der mybet Gruppe damit im 2. Quartal 2017 nach Tilgung der Finanzierung zusätzliche liquide Mittel in Höhe von 4,9 Mio. Euro zufließen.

Insgesamt beträgt der Nettoerlös der mybet Gruppe aus dem Vergleich somit 8,9 Mio. Euro, bestehend aus 4,0 Mio. Euro Vorauszahlung als Darlehen plus 4,9 Mio. Euro Nettozufluss nach Abzug von Erfolgsbeteiligung, Überschussbeteiligung und Finanzierungsgebühr.

„Da es in der Vergangenheit Missverständnisse über die Kosten der Finanzierungsvereinbarung gab, möchte ich diese noch einmal erläutern. Da wir unsere Zahlungsverpflichtungen ausschließlich aus den Mitteln des Vergleichs und nicht aus Eigenmitteln tilgen, stellt die von uns als Darlehen erhaltene Summe von 4,0 Mio. Euro eine Vorauszahlung dar, die wir bereits aufgrund des Verfahrens erhalten haben. Diese Zahlung von 4,0 Mio. Euro ist daher als Teil unserer Erlöse zu sehen. Die Kosten der Finanzierung sind also ausschließlich die Erfolgsbeteiligung, die 15-prozentige Überschussbeteiligung sowie die Bereitstellungsgebühr, in Summe also rund 2,9 Mio. Euro“, erläutert Peuler.

Aufgrund der erzielten außerordentlichen Erlöse aus dem Vergleich und der nun veränderten Finanzierungssituation wird der Vorstand die operativen Planungen für das Geschäftsjahr 2017 überarbeiten. Auf der Basis dieser neuen Planungen wird die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2017 der mybet Gruppe angepasst werden, wobei bereits feststeht, dass die Erlöse aus dem Vergleich unter anderem einen deutlichen positiven Effekt auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) haben werden. Die konkretisierte neue Prognose wird noch vor Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Quartals 2017 bekannt gegeben werden.

Hauptversammlung der mybet Holding SE am 31. August 2017
Unter anderem aufgrund der laufenden Verhandlungen über den nun vereinbarten Vergleich wird die Hauptversammlung der mybet Holding SE in diesem Jahr erst am 31. August 2017 in Berlin stattfinden. Die Veröffentlichung der Mitteilung zum ersten Quartal 2017 ist für den 30. Mai 2017 und die Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2017 ist für den 29. August 2017 vorgesehen. Der Finanzkalender auf der Internetseite der mybet Holding SE wurde entsprechend aktualisiert und ist unter www.mybet-se.com > Aktie & Termine veröffentlicht.