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Verordnung Damit neue Spielhallen kein Glück haben

Rastede - Die Gemeinde will die Ansiedlung weiterer Spielhallen in Rastede verhindern. Darum geht es im Kern, wenn der Rat am Dienstag, 28. Februar, in öffentlicher Sitzung in Bekhausen (17 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Wilhelmshavener Straße 493) über eine „Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen“ berät. Bislang gibt es in Rastede dazu keine Regelung.

An drei Standorten werden zurzeit in Rastede Spielhallen betrieben (siehe Infokasten). Diese haben nach Angaben der Verwaltung einen Abstand von mindestens 400 Metern zueinander. Das Problem: Nach dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz muss der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen nur 100 Meter Luftlinie betragen.

Derzeit keine Regeln

Da es in Rastede im Moment keine Mindestabstandsverordnung gibt, könnten sich somit jederzeit weitere Spielhallen in den Zwischenräumen der drei bestehenden Standorte ansiedeln. Das Niedersächsische Glücksspielgesetz lässt aber zu, dass Gemeinden durch eine Verordnung einen geringeren Abstand von mindestens 50 Metern oder einen größeren Mindestabstand von bis zu 500 Metern festlegen.

Genau das schlägt die Verwaltung jetzt vor und hofft auf die Zustimmung des Gemeinderates. Schon jetzt verfüge nämlich der nordwestliche Teil des Hauptortes über eine hohe Spielautomatendichte, heißt es in der Beratungsvorlage für den Rat.

Gute Einnahmequelle

Zu bedenken ist dabei, dass die Spielhallen inzwischen eine gute Einnahmequelle für die Gemeinde sind. Für das Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf rund 40 632 Euro. Im Jahr 2016 vervierfachte sich dieser Wert nahezu auf rund 157 858 Euro.

Der Grund: Ende 2015 hatte der Rat eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Diese beinhaltete eine Abschaffung der bis dahin geltenden Pauschalbesteuerung und die Einführung einer Besteuerung nach Gewinn. 15 Prozent des Gewinns eines jeden Gerätes mit Gewinnmöglichkeit müssen seitdem an die Gemeinde abgeführt werden.


Der positive Effekt auf den Haushalt überraschte sogar die Verwaltung. Sie hatte 2015 angenommen, dass die Anhebung der Steuersätze jährlich zu einem Mehrertrag von ungefähr 30 000 Euro führen werde. Tatsächlich belief sich der Mehrertrag im vergangenen Jahr auf fast 120 000 Euro.

Die Spielhallen sind dabei aus steuerlicher Sicht für die Gemeinde deutlich interessanter als einzelne Geldspielgeräte, von denen es sechs in Rastede gibt. Die Mindestabstandsregelung gilt im Übrigen nur für Spielhallen und nicht für die Standorte der einzelnen Geldspielgeräte.

Teil der Suchtprävention

Die Festlegung eines größeren Mindestabstands wird darüber hinaus aber auch als wichtiger Bestandteil zur Suchtprävention gesehen, heißt es in der Beratungsvorlage. Nach Aussage der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen bestehe ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der leichten Verfügbarkeit und Griffnähe eines Spielangebotes und einem verstärkten Nachfrageverhalten. Ziel soll es aber sein, Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern.

Frank Jacob
Frank Jacob Redaktion Rastede, Redaktion Wiefelstede
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