Legales Pokern

Wir fragten die Stadt Braunschweig nach den Voraussetzungen für eine legale Poker-Veranstaltung und erhielten vom Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit folgende Antwort gemäß eines Erlass-Entwurfes des Niedersächsischen Innenministeriums:

Kein Spieleinsatz

Mindestalter 18 Jahre

Spielplan muss vorhanden sein, der Ablauf und Spielregeln regelt

Jeder Gast darf nur einmal an der Veranstaltung teilnehmen

Evtl. Kostenbeitrag muss für die gesamte Veranstaltung gelten

Verdeckte Spieleinsätze müssen unterbunden werden

Beitrag zur Deckung der Kosten darf nicht mehr als 15 Euro betragen – ansonsten detaillierter Nachweis

Keine Verwendung des Kostenbeitrages zur Beschaffung von Preisen

Nachweis des Veranstalters, dass die Preise gesponsert sind

Jeder Spieler erhält eine einheitliche Anzahl von eindeutig gekennzeichneten Spielmarken, Nachkauf muss zu jeder Zeit ausgeschlossen werden.

Ausgelobte Gewinne dürfen ausschließlich gesponsert sein

Wert des Hauptpreises max. 60 Euro

Hinweis auf die Sponsoren ist zulässig, sofern nicht für unerlaubtes Glücksspiel geworben wird

Veranstalter soll auf mögliche Suchtgefahr des Glücksspiels hinweisen