Wir fragten die Stadt Braunschweig nach den Voraussetzungen für eine legale Poker-Veranstaltung und erhielten vom Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit folgende Antwort gemäß eines Erlass-Entwurfes des Niedersächsischen Innenministeriums:
Kein Spieleinsatz
Mindestalter 18 Jahre
Spielplan muss vorhanden sein, der Ablauf und Spielregeln regelt
Jeder Gast darf nur einmal an der Veranstaltung teilnehmen
Evtl. Kostenbeitrag muss für die gesamte Veranstaltung gelten
Verdeckte Spieleinsätze müssen unterbunden werden
Beitrag zur Deckung der Kosten darf nicht mehr als 15 Euro betragen – ansonsten detaillierter Nachweis
Keine Verwendung des Kostenbeitrages zur Beschaffung von Preisen
Nachweis des Veranstalters, dass die Preise gesponsert sind
Jeder Spieler erhält eine einheitliche Anzahl von eindeutig gekennzeichneten Spielmarken, Nachkauf muss zu jeder Zeit ausgeschlossen werden.
Ausgelobte Gewinne dürfen ausschließlich gesponsert sein
Wert des Hauptpreises max. 60 Euro
Hinweis auf die Sponsoren ist zulässig, sofern nicht für unerlaubtes Glücksspiel geworben wird
Veranstalter soll auf mögliche Suchtgefahr des Glücksspiels hinweisen