JHV des Bayerischen Automaten-Verbandes e.V.

Am 24. April 2007 fand in Unterschleißheim die Jahreshauptversammlung des Bayerischen Automaten-Verbandes e.V. (BAV) statt.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Andy Meindl wurde über die Umsetzung der Spielverordnung und die zum 1.1.2010 anstehende Evaluation berichtet. Herr Meindl rief die Anwesenden auf, die Vorschriften der Spielverordnung für Geld-Gewinn-Spiel-Geräte nicht zu umgehen, indem z. B. unter Außerachtlassung der Auszahlungsbedingungen für gewonnene Punkte Bargeldauszahlungen erfolgen. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um strafbare Handlungen im Sinne des § 284 StGB handelt. Herr Rechtsanwalt Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), schloss sich diesem Appell an. Es sei wichtig, die Vorschriften der Spielverordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass nicht aufgrund einer für die Branche negativen Evaluation die Neufassung der Spielverordnung in wesentlichen Punkten wieder zurückgenommen wird. Schwarze Schafe sollten konsequent angezeigt werden und können nicht auf die Unterstützung der Verbände hoffen.

In einem weiteren Beitrag erläuterte Herr Anton Schmid, 2. Vorsitzender des BAV, die Möglichkeiten zulässiger Werbemaßnahmen in Spielhallen. Insbesondere wurden auch verschiedene bekannte Werbeaktionen ausgiebig besprochen.

Der Vorstand berichtete über die stattgefundenen Regio-Meetings. Diese seien eine Möglichkeit, Probleme direkt anzusprechen und zu diskutieren. Auch könne die Verbandsarbeit hier besser koordiniert werden. Daher wurden die Anwesenden aufgerufen, sich an den kommenden Treffen rege zu beteiligen.

Nach der Verlesung des Rechenschafts- und Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2006 durch den 1. Vorsitzenden, dem Bericht der Schatzmeisterin Petra Höcketstaller sowie dem Bericht der Kassenprüferin wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Der gesamte Vorstand wurde für seine engagierte Arbeit mehrfach gelobt und im Rahmen der turnusmäßigen Wahlen einstimmig wiedergewählt.

Nach der Mittagspause nutzte Herr Rechtsanwalt Bunke die Gelegenheit, ausführlich auf den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf einzugehen, in dem Zweifel an der Europarechtsmäßigkeit der Neufassung von § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz vom 06.06.2006 geäußert werden. Das Finanzgericht hatte auf Antrag eines Aufstellunternehmers die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuervoranmeldung zugelassen. Eine Handlungsempfehlung seitens des BA wurde ebenfalls abgegeben. Unabhängig davon beurteilte Herr RA Bunke das Vorgehen des Aufstellunternehmers gegen die jetzige Umsatzsteuerregelung als branchenschädigend. Sollte die Umsatzbesteuerung als europarechtswidrig erklärt werden, muss damit gerechnet werden, dass die Finanzminister eine alternative Besteuerung (Spieleinsatzsteuer) der Geld-Gewinn-Spiel-Geräte wählen werden. Außerdem wurde im Hinblick auf das Vorgehen gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide auf Empfehlungen des BA bezüglich möglicher Haftungen von Steuerberatern hingewiesen.

Anschließend stellte Frau Ines Olschock, Referentin des BA, anschaulich die neuen Internetseiten des BA und seiner Mitgliedsverbände vor und gab einen kurzen Ausblick in die weiteren geplanten Serviceangebote auf diesen Seiten.

Herr Dr. Hartmut Moeck von der PTB berichtete über Anforderungen und Durchführung der Prüfung durch Sachverständige im Rahmen des nach der neuen Spielverordnung erforderlichen Geräte-TÜV und beantwortete zahlreiche Fragen hierzu.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte Herr Axel Herr von der Firma Bally Wulff GmbH über neue Vertriebsmodelle und gab einen Ausblick in die Zukunft der von Bally Wulff hergestellten neuen Geldspielgeräte.

Nach einem kurzen Ausblick zum Thema „Sportwetten“ und einer Erläuterung des EuGH-Urteils in der Rechtssache „Placanica“ durch den Justitiar des BAV Herrn Rechtsanwalt Peter Heizer, und Informationen zum neuen Gefahrentarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft durch Herrn Bunke wurde die Versammlung mit der Ehrung langjähriger Mitglieder beendet.