HAV Schreckensbilanz – jedes zweite Unternehmen insolvent

Mitgliederversammlung des HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND e.V. ergibt: Hamburger Spielvergnügungsteuer führt zum Aus der klein- und mittelständischen Betriebe.

Die Mitgliederversammlung des Hamburger Automaten Verband e.V. am 20. März 2007 war außerordentlich gut besucht. So gut, dass kurzfristig die Bestuhlung geändert werden musste, um alle in den Tagungsraum zu bekommen.

Die Regularien wurden zügig abgehandelt; mehrere Satzungsänderungen als auch die Abstimmung über eine moderate Beitragsanpassung nach über 13 Jahren konstanter Mitgliedsbeiträge sowie die Wahl eines neuen Kassenprüfers waren in nicht einmal 20 Minuten abgehandelt.

Das zentrale Hauptthema drängte: Der BFH hatte sich in einzelnen Eilverfahren zur Frage der Aussetzung der Vollziehung so umfassend zur Hamburger Spielvergnügungsteuer geäußert, dass das zuständige Hamburger Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz dieses zum Anlass nahm, nicht nur Aussetzungsanträge rigoros abzulehnen, sondern Schätzungsbescheide und mit Zwangsgeldandrohungen Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen zu versenden. Nahezu jedes der auf der Versammlung anwesenden Hamburger Mitgliedsunternehmen war von mindestens einer der Maßnahmen betroffen.

In Hamburg wird für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eine Steuer i. H. von 5 auf den Einsatz gefordert: Nach gesetzlich vorgeschriebener Ausschüttung aller Gewinne bleiben dem Unternehmer allenfalls 30 des Einsatzes übrig, hiervon hat er alle Kosten zu bestreiten. Kann der Einsatz nicht ermittelt werden, ist der Kasseninhalt mit 4 zu multiplizieren und darauf die Steuer zu ermitteln.

Eine anonyme Umfrage unter den im Saal vertretenen Unternehmen ergab eine erschreckende Bilanz: Jedes zweite Unternehmen kann die Steuer in dieser Höhe nicht tragen und ist unmittelbar insolvenzgefährdet. Insbesondere Unternehmen, die ausschließlich Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Hamburg betreiben, haben keine Möglichkeiten, die Steuerlast durch andere Umsätze zu kompensieren. Hier besteht absolute Insolvenzgefährdung.

Die Versammlung erkennt hierin ein Paradoxon: Der Spielgast ist der Steuerpflichtige, es ist sein Aufwand, aber der Unternehmer geht daran kaputt, weil er stellvertretend die Steuer des Spielgastes tragen muss. Theoretische Konstrukte der Gerichte, die gebetsmühlenartig immer wieder voneinander abgeschrieben werden, um diese Kommunalsteuer zu rechtfertigen, erweisen sich in dieser Realität als nicht haltbar.

„Der politische Prozess, um die Gefahr einer akuten Masseninsolvenz durch die Steuer abzuwenden, dauert zu lange, um den Unternehmen jetzt unmittelbar helfen zu können, „so Sabine Glawe, Vorsitzende des HAV“. Dennoch werden wir erneut das Gespräch suchen, denn immerhin war uns versichert worden, dass der Senat kein Interesse daran hätte, die Unternehmen durch die Steuer zu vernichten. Dieses müssen wir jetzt zügig einfordern.“

Kurzfristig ist jeder Unternehmer in Hamburg auf sich gestellt und abhängig vom „Wohlwollen“ des ausführenden Finanzamtes. „Dieses“, so Glawe „hatte jedoch bereits signalisiert, dass es das Gesetz ausführen müsse. Es bliebe kein Spielraum.“

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