Rechtsgutachten: Sportwetten und Lotterien können getrennt geregelt werden

Essen, den 21. März 2007.
Auf Einladung der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein diskutierten bei einem Experten-Workshop am 8. Januar 2007 in Kiel zahlreiche Vertreter von Verbänden, Wettunternehmen, Lotterievermittlern, staatlichen Lotteriegesellschaften sowie DFB und Medien über die Zukunft von Sportwetten und Lotterien in Deutschland. Schwerpunkt war die Diskussion der rechtlichen Möglichkeiten für eine gesetzliche Trennung von Sportwetten und Lotterien. Insbesondere die Frage, ob ein Nebeneinander von staatlichen und privaten Sportwettenanbietern in einem staatlich kontrollierten Konzessionsmodell bei Beibehaltung des Lotteriemonopols möglich ist, wurde erörtert.

Vertreter der staatlichen Anbieter argumentierten hierbei, dass eine Öffnung des Sportwettenmarktes unweigerlich auch zu einer Öffnung des Lotteriemarktes führen würde, da diese verfassungsrechtlich bzw. gesetzgeberisch nicht getrennt werden könnten. Diese entscheidende Grundsatzfrage wurde nun von dem Verfassungsrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Roth untersucht.

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine unterschiedliche staatsvertragliche und gesetzliche Regelung von Sportwetten und Lotterien aufgrund der zwischen beiden Bereichen bestehenden Unterschiede weder gleichheits- noch sonst als solches verfassungswidrig wäre. Vielmehr entspräche dies der deutschen Rechtstradition, nach der Sportwetten und Lotterien aufgrund ihrer verschiedenen Voraussetzungen und Funktionsweisen schon seit jeher unterschiedlich beurteilt wurden. So wurde der Wettmarkt von 1922 bis zur Einführung der staatlichen Sportwette Oddset im Jahre 1999 ausschließlich von privaten Anbietern mit staatlichen Konzessionen betrieben. Ein wesentlicher Differenzierungsgrund ist auch die nur bei Sportwetten bestehende Schwarzmarktanfälligkeit. Den im Pferdesport schon seit vielen Jahrzehnten bekannten und bewährten, staatlich konzessionierten privaten Buchmachern unter entsprechender staatlicher Aufsicht das Angebot auch sonstiger Wetten zu ermöglichen, wäre nicht nur gesetzessystematisch stimmig, sondern zudem ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des sich bereits abzeichnenden Entstehens eines Schwarzmarktes für Sportwetten. Eine staatlich reglementierte Öffnung des Sportwettenbereichs hätte infolgedessen keine verfassungsrechtliche Präjudizwirkung in Bezug auf den Lotteriemarkt.

Zusammenfassend bestätigt das Gutachten damit den vorgelegten alternativen Staatsvertrag der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, in dem nur der Sportwettenbereich neu geregelt werden soll. Der bestehende Lotteriestaatsvertrag sowie das Lotteriemonopol wären hiervon unberührt. Auf diesem Wege können die Länder ihre bestehenden Einnahmen, insbesondere aus dem Lotteriemonopol, sichern und zusätzliche Einnahmen aus den Sportwetten-Konzessionen generieren. Auf der anderen Seite wäre so die Existenz von Wettunternehmern und Lotterievermittlern mit rund 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland gesichert.

Das vollständige Gutachten kann unter „http://www.buchmacherverband.de“ herunter geladen werden.