Stanleybet zu Ausweitung der Vertragsverletzungsverfahren

Kommission geht weiter gegen protektionistische Glücksspiel- und Sportwettenregelungen in den Mitgliedstaaten vor

Liverpool, 22. März 2007 – Stanleybet International, einer der führenden europäischen Sportwettenanbieter, begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung der EU-Kommission, die seit April 2006 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten voranzutreiben und somit den Druck gegen protektionistische Regelungen im Glücksspiel- und Sportwettensektor zu erhöhen.

Die Kommission fordert Dänemark, Finnland und Ungarn offiziell auf, ihre Rechtsvor­schriften zu ändern, da sie nicht nachweisen konnten, dass die zur Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Zusammenhang mit Sportwetten getroffenen Maßnahmen notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Die in Form so genannter „begründeter Stellungnahmen“ ergangenen Aufforderungen stellen die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar.

Im Falle Deutschlands und der Niederlande stellte die Kommission zusätzliche Anfragen, um die neuesten rechtlichen Entwicklungen in diesen Ländern im Fortgang der Vertrags­verletzungsverfahren zu berücksichtigen. Die Untersuchungen in den Verfahren gegen Schweden und Italien sind noch nicht abgeschlossen.

Adrian Morris, Director of Finance von Stanleybet International, kommentierte die Entscheidung: „Wir begrüßen die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Rechte der privaten Anbieter und der Konsumenten zu stärken. In Bezug auf Deutschland erhoffen wir uns von der Kommission klare Aussagen hinsichtlich des geplanten Staatsvertrags zum Glückspielwesen und der bisher völlig inkonsistenten Regelung des gesamten Sektors. Nach Ansicht von Stanleybet stehen die im geplanten Staatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen nicht im Verhältnis zu den angestrebten Gemeinwohlzielen der Suchtbekämpfung und des Jugendschutzes. Die Konformität des Staatsvertrags mit dem Europarecht ist somit fraglich.“

Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, bestätigte gestern die Einschätzung von Stanleybet International. Drewes brachte Zweifel der Kommission zum Ausdruck, ob der Staatsvertragsentwurf die europarechtlichen Bedingungen erfülle und betonte, dass die Mitgliedstaaten zwar das Recht hätten, den Glückspielsektor eigenständig zu regeln, dabei aber keine diskriminierenden und unverhältnismäßigen Maßnahmen treffen dürften.

Stanleybet International Ltd
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