Europäischer Glücksspielmarkt im Umbruch

EU-Kommission entscheidet sich in Form von begründeten Stellungnahmen in drei anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zur Einleitung der nächsten Stufe

Klare Warnung der EU-Kommission in Richtung Deutschland, Österreich und Frankreich

Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehend von entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegen sieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland, Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge der Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Frage stehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, diese Verfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zu führen.

Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten weiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar. In Ermangelung von Sekundärrecht – Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen – ist es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelner Mitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.

Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: „Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils des EuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen.“ „So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wie Frankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zu erarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen,“ ergänzt bwin Co-CEO Manfred Bodner.

  • Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag ist in drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.

Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung des Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regel eine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren in Kenntnis zu setzen.

In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Bürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoß handelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann die Kommission beschließen, bereits ab Übermittlung des Aufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kann die Kommission – sofern sie es für sinnvoll erachtet – eine Pressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, die sie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens die Gründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über die erzielten Ergebnisse unterrichten.

Die bwin Gruppe, mit über 10 Millionen registrierten Kunden (davon 7 Millionen „Play Money“ Kunden) in mehr als 20 Kernmärkten und internationalen sowie regionalen Lizenzen in Ländern wie Gibraltar, Kahnawake (Kanada), Belize sowie Deutschland, Italien, Mexiko, Österreich und England hat es sich zum Ziel gesetzt, zur ersten Adresse für Sportwetten, Spiel und Unterhaltung über digitale Vertriebskanäle zu werden. Angeboten werden Sportwetten, Poker, Casinospiele, Soft-Games und Geschicklichkeitsspiele sowie Audio- und Video-Streams von Top-Sportveranstaltungen wie z. B. der deutschen Fußball-Bundesliga. Die Konzernmutter bwin Interactive Entertainment AG notiert seit März 2000 an der Wiener Börse (ID-Code „BWIN“, Reuters ID-Code „BWIN.VI“). Alle Details zur Gesellschaft sind auf der Investor Relations Website unter www.bwin.ag verfügbar.

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