DOSB-Arbeitsgruppe prüft EuGH-Urteil zum Thema Sportwetten

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird sich in den kommenden Wochen eingehend mit dem am 6. März 2007 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Sportwetten befassen.

„Wir werden das Urteil sorgfältig daraufhin prüfen müssen, welche Auswirkungen es auf den deutschen Markt hat. Unabdingbar für den Sport ist die Gewährleistung der finanziellen Mittel, die er bislang aus den Sportwetten erhalten hat, auch für die Zukunft“, sagt DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach. Der Europäische Gerichtshof hat im Strafverfahren gegen Massimiliano Placanica und andere für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind.

Unter Vorsitz von Dr. Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, wird in Kürze eine hochrangige Arbeitsgruppe die Thematik diskutieren. Der Gruppe werden führende Vertreter der Spitzenverbände, darunter auch des Deutschen Fußball-Bundes und der Deutschen Fußball Liga, sowie der Landessportbünde angehören. „Wir erwarten, dass eine europafeste und verfassungsgemäße Lösung gefunden wird, die die Finanzierung der gemeinnützigen Aufgaben des Sports sicher stellt“, erklärt Michael Vesper: „Jetzt sind die Ministerpräsidenten der Länder gefordert. Es sollte möglich sein, eine Regelung zu erreichen, die der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes folgt und dem Sport mit seinen 90.000 Vereinen hilft.“

LSB-Sprecher Wienholtz: Absage an Konzessions-Modell

Das jüngste Sportwetten-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist für Ekkehard Wienholtz, den Sprecher der Landessportbünde (LSBs), eine Absage an die Verfechter eines Konzessionsmodells. „Die Variante einer begrenzten Zahl von Konzessionen ist völlig unmöglich, das wird durch dieses Urteil deutlich“, sagte der Jurist und Ex-Minister dem Sportinformationsdienst (sid). Hinter das Konzessionsmodell habe der EuGh „ein riesengroßes Fragezeichen gesetzt“. Vor allem die Fußballer, die für dieses Modell plädieren, sollten sich das Urteil laut Wienholtz „genau anschauen“. Der von dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) favorisierte Ansatz zur Neugestaltung des deutschen Sportwettenrechts genüge nicht den Maßstäben des EuGh. Die Luxemburger Richter hatten der Klage eines privaten Anbieters Recht gegeben, dem in Italien die Konzession verweigert worden war, obwohl das dortige Sportwetten-Recht auf einer Konzessionsvergabe basiert. „Dieses Urteil ist eher eine Bestätigung für das Monopol“, meint Wienholtz. „Es zeigt, dass eine Vergabe nur einer beschränkten Zahl von Konzessionen hoch problematisch ist. Entweder staatliches Monopol oder vollständige Marktöffnung, dazwischen gibt es nichts.“