Kein guter Tag für Qualität und Verbraucherschutz – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Spielhallengesetzen in Berlin und Rheinland–Pfalz

„Dies ist kein guter Tag für die Qualität und den Verbraucherschutz rund um das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft. Mit seiner heutigen Zurückweisung von Revisionen vorangegangener Urteile hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Zweifel und Bedenken der Automatenwirtschaft leider nicht geteilt.

Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich schon seit langem dafür ein, dass entsprechend den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages die Entscheidung über den Weiterbetrieb von Spielhallen nicht willkürlich nach Abstand und Größe geschieht, sondern Qualität Grundlage bei der Bewertung von Spielstätten sein muss. Das ist in erster Linie eine Frage des Verbraucherschutzes. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch kein gutes Signal für Tausende von Arbeitsplätzen in legalen Betrieben in Deutschland “, sagte Stecker in Leipzig und bedauerte, dass mit der getroffenen Entscheidung diese Qualitätsmerkmale künftig keine Rolle bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb von Spielhallen-Standorten spielen sollen.

„Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Einschätzung kommt.“, so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.