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Alle sieben Werdohler Spielhallen brauchen neue Betriebserlaubnis: Streit um Steuern und Sucht

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Geldspielgeräte sind heute Computer mit Bildschirmen – hier testet ein Mitarbeiter einer Werdohler Spielhalle ein Gerät.
Geldspielgeräte sind heute Computer mit Bildschirmen – hier testet ein Mitarbeiter einer Werdohler Spielhalle ein Gerät. © Heyn

Werdohl - Alle sieben Werdohler Spielhallen müssen bis zum 1. Dezember 2017 eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Im Spannungsfeld zwischen hohen Steuereinnahmen und der Verantwortung gegenüber Spielsüchtigen sitzt Ordnungsamtsleiterin Andrea Mentzel zwischen den Stühlen.

Rechtsstreitigkeiten und Klageverfahren scheinen ihr unausweichlich. Es geht um sehr viel Geld: Sieben Spielhallen mit 116 Geldspielgeräten gibt es in Werdohl. Dazu kommen 34 Geräte in der Gastronomie. 

Die Zahlen von 2014 der Landesfachstelle Glücksspielsucht sind schier unglaublich: Die Geräte in den Werdohler Spielhallen hatten vor zwei Jahren einen Kasseninhalt von 3,377 Millionen Euro. Mit den Geräten in den Kneipen bringen es die Werdohler Glücksspieler auf einen jährlichen Einsatz von knapp 3,7 Millionen Euro. 

Verdienst nicht unerheblich

Zum Vergleich: In der etwa gleichgroßen Nachbarstadt Altena ist der Spielspaß bedeutend geringer ausgeprägt. Dort stehen insgesamt 69 Geräte bei einem Umsatz von „nur“ 1,8 Millionen Euro. Die Stadt Werdohl verdient am Glücksspiel nicht unerheblich: 2014 wurden 383.830 Euro Vergnügungssteuer eingenommen. 2015 waren es schon 421.150 Euro Steuereinnahmen. In diesem Jahr sind es bislang 377.130 Euro. 

Bislang reichte den Betreibern von Spielhallen eine gewerberechtliche Erlaubnis. Es gab Übergangsregelungen und Ausnahmen. In Nordrhein-Westfalen gilt ab Dezember kommenden Jahres der neue Glücksspielstaatsvertrag. Der sieht vor, dass Spielhallen mindestens 350 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen müssen und nicht in „räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ betrieben werden dürfen. 

Mehrfachkonzessionen ausgeschlossen

Derzeit noch übliche Mehrfachkonzessionen für einzelne Betriebe sind danach ausgeschlossen. Das Land hat bereits vor Monaten Ausführungsbestimmungen des Gesetzes an die Ordnungsämter weitergegeben. Andrea Mentzel: „Wir haben bereits Mitte 2016 alle Spielhallen angeschrieben.“ 

Alle Spielhallen im Innenstadtbereich bekommen mit der neuen Abstandsregelung Probleme. Die größte Spielhalle hat eine dreifache Konzession für insgesamt 36 Geräte, eine Halle hat eine doppelte Konzession. Nur die Spielhalle im Gewerbegebiet Kettling ist aus dem Schneider, sie hat nur eine Konzession und liegt weit genug entfernt. 

Härtefallregelungen können in Ausnahmefällen greifen

Für Ausnahmen gibt es Härtefallregelungen, die für die Abstandsproblematik wie auch für die Mehrfachkonzessionen angewandt werden können. Mentzel: „Es wird in unserem Ermessen liegen, ob wir die Erlaubnis erteilen oder nicht.“ Sie ist sich sicher, dass jeder Spielhallenbetreiber gegen eine verweigerte Erlaubnis klagen wird. 

Der Glücksspielstaatsvertrag ist umstritten. Der Europäische Gerichtshof hat angezweifelt, ob der Staat in dieser Art in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb eingreifen darf. Die Abstandsregelung sei kein wirksames Instrument gegen die Spielsucht. 

Die Spielhallenbetreiber, so weiß es Andrea Mentzel, seien bestens in Verbänden mit eigenen Juristen organisiert. Sie ist sicher, dass es im kommenden Jahr auf jeden Fall zu einem Streit im Spannungsfeld zwischen Steuern und Spielsucht kommen wird.

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