Konzessionsmodelle sind keine stabile Alternative

Münster, den 7. März 2007 – Die bisherige Berichterstattung zu Placanica stellt in vielen Fällen das Glücksspielmonopol in Frage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lässt aber in der Placanica-Entscheidung das traditionelle deutsche Monopol unangetastet, während er das italienische Konzessionsmodell in der jetzigen Form europarechtlich beanstandet hat.

„Placanica zeigt in aller Deutlichkeit, dass ein Konzessionsmodell, wie es von einigen privaten Anbietern gefordert wird, immer wieder zu Konfliktpotenzial und mittelfristig zu einer Liberalisierung des Marktes führt“, kommentiert Dr. Winfried Wortmann, Geschäftsführer von WestLotto, die Entscheidung. Auch duale Systeme, die einen liberalisierten Sportwettenmarkt und ein Monopol für den Lotteriemarkt vorsehen, stellen keine stabile Alternative dar. Diese führen zwangsläufig in die Liberalisierung des Gesamtmarktes, die sich nicht mit dem Gedanken der Glücksspielsucht-Prävention vereinbaren lässt.

„In Deutschland haben wir ein klares staatliches Monopol, dessen zentrales Anliegen im Spielerschutz und in der Suchtvorbeugung liegt. Der EuGH hat stets die Position vertreten, dass Glücksspielmonopole europarechtlich zulässig sind, wenn sie sich an diesen Zielen ausrichten“, sagt Dr. Wortmann. Erst im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht den Unternehmensaktivitäten von WestLotto in Nordrhein-Westfalen Verfassungskonformität bestätigt. „Der Ratifizierung des Staatsvertrages in den Bundesländern stehen nun keine europarechtlichen Bedenken mehr entgegen.“

WestLotto selbst nimmt – als größtes staatliches Lotterieunternehmen – seine Verantwortung in Sachen Spielsuchtbekämpfung sehr ernst. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres verzichtet das Unternehmen konsequent auf aggressive Werbung und achtet streng auf die Einhaltung des Jugendschutzes in den Annahmestellen in NRW. Über den Deutschen Lotto- und Totoblock arbeitet WestLotto eng mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen und unterstützt diverse Beratungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Dazu kommt auf Landesebene ein intensiver Dialog mit der Landesfachstelle Glücksspielsucht.

Hans-Joachim Rotermund
Prokurist WestLotto
Tel.: 0251 / 7006-1388

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit