Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Lotteriestaatsvertrag:,,Diese Chance zur Gestaltung wahrnehmen“

Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Lotteriestaatsvertrag:

Diese Chance zur Gestaltung wahrnehmen

Die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl (stellv. Fraktionsvorsitzender) haben in Reaktion auf das „Placanica“ Urteil des Europäischen Gerichtshofs heute ihren Entwurf für einen Sportwettenstaatsvertrag vorgelegt, der auf den Eckwertebeschlüssen ihrer Fraktion beruht. Sie forderten die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern auf, die Chance zur Gestaltung wahrzunehmen: „Die Aussagen des EuGH sind – auch wenn sie sich auf das italienische System beziehen – eindeutig: die bereits angekündigten Klagen gegen den jetzigen Staatsvertragsentwurf hätten Erfolg“, so Stritzl. Für jedes Monopol sei konkret nachzuweisen, dass es den geringmöglichsten Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit darstelle, um das angegebene staatliche Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis sei durch den vorliegenden Staatsvertragsentwurf der Länder nicht erbracht worden. Im Übrigen habe bereits ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Rupert Scholz ergeben, dass dieser Entwurf neben erheblichen europarechtlichen Mängeln auch erhebliche Verfassungsverstöße aufweise.

Die Zeit, bis zum Ende des Jahres einen tragfähigen Staatsvertrag zu schließen, sei nun äußerst knapp bemessen, so Hans-Jörn Arp. Das staatliche Monopol deutscher Prägung sei nach der Placanica-Entscheidung in einem gemeinsamen Europa nicht mehr zu halten: „Wer den vorliegenden Staatsvertragsentwurf jetzt noch beschließt, nimmt billigend in Kauf, dass Gerichte – und nicht die verantwortlichen Politiker – über die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland entscheiden.“

Stritzl und Arp stellten ihren Entwurf eines Staatsvertrages für Sportwetten vor, der getrennt und ergänzend zum Lotteriestaatsvertrag den Bereich Sportwetten regeln soll (und Bestandteil dieser Pressemitteilung ist). Dieser ist durch drei Kriterien gekennzeichnet:

1. Konzessionierung privater Anbieter unter strenger staatlicher Aufsicht, die den Vorgaben des EuGH aus dem Placanica-Urteil Rechnung trägt.
2. Konsequente und wirkungsvolle Suchtprävention
3. Erhalt der Fördermittel für sportliche und kulturelle Zwecke

Arp und Stritzl sprachen sich dafür aus, im Interesse einer geordneten Glücksspielpolitik alle Anstrengungen zu unternehmen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. „Das Monopol hat keine Chance.“

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
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