bwin e.K. zur EuGH-Entscheidung im Fall „Placanica“: EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU

Richtungweisendes Urteil für Öffnung der europäischen Sportwettenmärkte

Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder nicht mehr haltbar

Neugersdorf, den 6. März 2006 – Ausdrücklich begrüßt der größte deutsche Online-Sportwettenanbieter bwin e.K. die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Placanica. Dieser hat erneut klargestellt, dass unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wie im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Länder in Deutschland vorgesehen, nicht zulässig sind. Konkret wurde im Fall „Placanica“ entschieden, dass italienische Gesetze, die das grenzüberschreitende Anbieten von Wetten unter Androhung einer Freiheitsstrafe verbieten, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages verletzen. Die EuGH-Entscheidung bezieht sich auf einen italienischen Fall, der für die Auslegung des Gemeinschaftsrechtes für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., zum Urteil:„Das Warten der Länder auf die ‚Placanica’-Entscheidung des EuGH hat sich gelohnt. Die Entscheidung stärkt unmissverständlich die Dienstleistungsfreiheit als eine der fundamentalen Säulen der Europäischen Union. Monopole sind zudem nicht geeignet bei Sportwetten die Kanalisierung von Spielverhalten sicherzustellen. Das Urteil ist Richtung weisend für die regulierte Öffnung der europäischen Sportwettenmärkte und des deutschen Sportwettenmarktes.“

Vor diesem Hintergrund ist das generelle Verbot von Online-Sportwettunterhaltung im aktuellen Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages europarechtlich nicht haltbar. „Die Länder sind aufgerufen, einen neuen, EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag zu erarbeiten. Wir werden diesen Prozess wie schon in der Vergangenheit konstruktiv unterstützen“, ergänzt Steffen Pfennigwerth, Inhaber der in Sachsen ansässigen bwin e.K.

Nach der EuGH-Entscheidung sind Monopole im Sportwettenbereich innerhalb der EU praktisch nicht mehr durchsetzbar. bwin sieht darin seine Rechtsauffassung und die verschiedener Verwaltungsgerichte in Deutschland bestätigt, dass Untersagungen von Aktivitäten des Unternehmens, das über eine EU-Lizenz verfügt, schon in der Vergangenheit gemeinschaftsrechtswidrig waren.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro.

Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

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