Anhörung bestätigt Position der Sächsischen Regierung zum Glücksspielmonopol

Dresden, 2. März 2007. Die heutige Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Position der Sächsischen Landesregierung zum Staatsvertrag nochmals bestätigt. Nur ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleistet effektive Suchtprävention und leistet – als Nebenfolge – einen nicht unbedeutenden Beitrag für das Gemeinwohl in Sachsen.

„Die Sächsische Lotto-GmbH begrüßt, dass in der Anhörung deutlich geworden ist, dass die Kommerzialisierung des deutschen Glücksspielmarktes keine Alternative zum bewährten staatlichen Angebot darstellt“, sagte Dr. Siegfried Bohring, Prokurist von Sachsenlotto.

Zu den im Ausschuss aufgeworfenen Rechtsfragen sagte der Jurist und Sportwettenexperte Dr. Manfred Hecker: „Klare gesetzliche Vorgaben sind für die Neuregelung des deutschen Glücksspielmarktes notwendig. In der Anhörung wurde nochmals betont, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag hierfür eine gute Grundlage bietet.“

Die Sächsische Landesregierung hatte sich im Dezember 2006 für die Fortführung des staatlichen Monopols und den neuen Glücksspielstaatsvertrag entschieden.

„Diese Entscheidung stellt den Spielerschutz in den Mittelpunkt der sächsischen Glücksspielpolitik. Gleichzeitig kann als Nebenfolge das Gemeinwohl in Sachsen auch weiterhin auf unseren Beitrag vertrauen“, so Bohring.

Kerstin Waschke, Pressesprecherin
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