IMA 2007 im Schatten der Spielverordnung

Erste IMA ohne „Laufzeitbeschränkung“. Einige Automaten-Aufsteller sprachen auch von einer USt.- Rückerstattungsabschöpfungsveranstaltung.

Essen (uavd/22.01.07) Auch wenn dem UAVD eine offizielle Repräsentation auf der IMA versagt wurde, konnten umfangreiche Eindrücke aus Düsseldorf mitgenommen bzw. gesammelt werden. Die zweijährige Abstinenz der IMA in Verbindung mit den „Erfahrungen“ aus 12 Monaten neuer Spielverordnung machte vielen Besuchern deutlich, dass die Geräte-Hersteller einiges nachzuholen hatten was nun in Düsseldorf konzentriert dargestellt wurde. Diese präsentierte Gerätevielzahl einiger Geräte-Hersteller spiegelte sicherlich auch die Panik aufgrund der weggefallen 4-jährigen Laufzeitbeschränkung wieder.

Auch ein weiterer Trend war für jedermann/-frau klar erkennbar, nicht nur die Geräteoptik sondern auch die Spielsysteme orientieren sich immer mehr an die der Casinogeräte. – Ob dieser Trend jedoch der wirkliche Wunsch der Automaten-Aufsteller ist, oder nur eine massiv beworbene und innerhalb von Industrie-Test-Spielhallen vorgelebte Trendvorgabe der Geräte-Hersteller ist, sollte deutlich hinterfragt werden. – Gerade die jüngsten Medienberichten u.a. von Seiten der Casinobetreiber als auch der Suchtexperten dürfte den Geräte-Herstellern aber auch den Automaten-Aufstellern deutlich machen, dass solch ein Trend viele Gefahren in sich bergen kann.

Automaten-Aufsteller, denen sich der abzeichnende Wertverlust ihrer vor etwa 6 Monaten teuer eingekauften Geldspielgeräte noch nicht bewusst sind und auf der IMA evtl. Gefahr liefen einem Einkaufsrausch zu unterliegen, wurden spätestens bei der Frage nach der PTB-Zulassung oftmals auf den Boden der Tatsachen zurückgerufen. – Einer großen Anzahl der vorgestellten Geldspielgeräte steht eine PTB-Bauartzulassung noch bevor.

Diese oftmals noch fehlende PTB-Bauartzulassung machte deutlich, dass nicht nur die Automaten-Aufsteller durch diese Gerätevielfalt verunsichert waren, auch die PTB – als technische Oberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und somit als die „rechte Hand“ der Verordnungsgeber – scheinen ihre Mühen zu haben, mit der scheinbar nach allen Seiten hin auslegbaren Spielverordnung (SpielV) für die notwendige Rechtssicherheit sorgen zu können.

Von Seiten der Geräte-Hersteller ist zwar immer wieder zu hören und zu lesen, dass die SpielV nur noch zwei bzw. drei maßgebliche Parameter für die Geräte-Hersteller vorgibt, aber selbst die beiden Werte von maximalen durchschnittlichen Spielverlust je Stunde in Höhe von 33,00 EURO und die maximale mögliche Summe der Gewinne in einer Stunde von 500,00 EURO wurden innerhalb der SpielV nicht hinreichend genau definiert, als das damit die notwendige Rechtssicherheit darstellbar wäre. Da hilft es nur wenig, dass laut SpielV der maximal mögliche Verlust in einer einzelnen Stunde auf 80,00 EURO begrenzt wurde. Konkret gibt die SpielV vor, das als Gewinn – bei langfristiger Betrachtung – kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt. Was unter einer „langfristigen Betrachtung“ zu verstehen ist, konnte auch die PTB nicht hinreichend genau gegenüber dem UAVD erklären:

„Den Begriff „langfristig“ hat der Verordnungsgeber nicht weiter definiert. Nach unseren Erkenntnissen pegelt sich der Durchschnitt nach einigen Hundert oder Tausend Spielstunden ein.“ (PTB-Schreiben v. 03.09.2006)

Diese fehlende Definition führt nun u.a. dazu, dass die Geldspielgeräte mit einer, für den Automaten-Aufsteller nicht mehr berechenbare Schwankungsbreite des Kasseninhalts operieren. Für Automaten-Aufsteller die lieber in Zahlen als in Worten denken bedeutet das, dass bei einem durchschnittlichen 9-stündigen Tagesbetrieb eines Geldspielgeräts und bei einem angenommenen „Stundenpegel“ von 800 Stunden (langfristige Betrachtung) , erst nach etwa 88 Tagen (3 Monaten) über den Kasseninhalt nachhaltig verfügt werden kann. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Automaten-Aufsteller damit rechnen, dass die bisherigen Einnahmen massiv, z.B. durch Jackpotauszahlungen, minimieren werden. Dieses Problem trifft ganz besonders die kleinen und mittelständischen Automaten-Aufsteller, deren Geldspielgeräte nicht über die für solch ein Spielsystem notwendigen Spielezahlen (Geräteauslastung) verfügen. Die heutige Gerätepolitik einiger Geräte-Hersteller könnte auch als eine schleichend eingeführte Marktbereinigung verstanden werden.

Kurz zum Thema Marktbereinigung. – Wie hätte wohl die IMA 2007 ausgesehen, wenn es, wie von den organisierten Hersteller- u. Automaten-Verbänden gewollt, nicht zu einer Rückerstattung der rechtswidrigen Umsatzsteuer auf Glücksspiel mit Geldeinsatz gekommen wäre? – Für die dann von den 6.000 noch verbliebenen etwa 2.000 Automaten-Aufsteller hätte sich solch eine Veranstaltung sicherlich nicht mehr gelohnt.
Als unabhängige Vertreter der betroffenen Automaten-Aufsteller sprechen wir an dieser Stelle unseren Dank an diejenigen aus, die dafür gesorgt haben, dass dieses Trauma nicht Wirklichkeit wurde.

Nicht nur auf der traditionellen Pressekonferenz der organisierten Geräte-Hersteller (VDAI) wurde erklärt, dass es die SpielV war, welche die Aufstellunternehmen gezwungen hatte, ihre Kapazitäten bei „Fun-Games“ ohne Übergangsregelung vollständig abzubauen. Solche absolut unwahre Propaganda wurde auch von Seiten des „ifo Instituts“ gleich mehrfach verbreitet.

So wurde über die Medien verbreitet, dass die Spielverordnung wesentliche Einschnitte, wie z.B. das sofortige Verbot von rund 60.000 Fun-Games mit sich brachte. Die Behauptung, dass 60.000 Fun-Games auf Veranlassung des Gesetzgebers abgebaut werden mussten, ist eine klare Branchenlüge und soll anscheinend helfen, von evtl. Haftungsansprüchen gegenüber dem Geräte-Handel abzulenken. Das Verbot von „Fun Games“ wurde bereits vor der SpielV mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil v. 23.11.2005 (Az.: 6 C 9.05) ausgesprochen. Das dieses Verbot dann in der am 23. Dezember 2005 veröffentlichten SpielV Einzug gehalten hatte, ist nur als eine logische Schlussfolgerung zu bezeichnen. – Behauptungen wie z.B., dass die Unternehmen aufgrund der SpielV gezwungen waren, ihre Kapazitäten bei Fun-Games vollständig abzubauen, sollen wohl nur zur Aufrechterhaltung der Rechtsunsicherheit dienen und die Öffentlichkeit in die Irre führen. Allein das vom Bundesverwaltungsgericht am 23.11.2005 ausgesprochene Verbot war ausschlaggebend für das Verbot. – Auch einige Vertreter vom BA e.V. waren am 23.11.2005 in Leipzig vor Ort. – Warum von deren Seite bislang keine Richtigstellung erfolgte sollte hier nicht zum Thema werden.

Auch war auf der IMA das ein oder andere Mal zu hören, dass die Prävention groß geschrieben wird. Warum sich einige Geräte-Hersteller nicht unmittelbar dazu durchgerungen haben ihre mögliche „Ferneinwirkung via Datentransfer“ und Chipkartenlesesysteme vom Markt zu nehmen, damit eine Spielerverfolgung und eine Gerätefernsteuerung bereits ab Werk unmöglich gemacht wird, ist im Zusammenhang mit angeblichen Präventionsmaßnahmen nicht ansatzweise zu verstehen. – Weiterhin kann weder von der PTB noch von den Geräte-Herstellern dafür garantiert werden, dass Geldspielgeräte für alle Automaten-Aufsteller gleich eingesetzt werden.

Leider konnte auch auf der IMA von Seiten der Befürworter der Mehrwertsteuer auf Glücksspiel mit Geldeinsatz keine Lösung bekannt gegeben werden, wie die jetzige Mehrwertsteuererhöhung an den Leistungsempfänger (Spieler) weitergeleitet werden kann. – Nun müsste es auch den letzten Mehrwertsteuerbefürwortern deutlich werden, dass Glücksspiel nicht Umsatzbesteuerbar ist.

Die Ausblicke für die Zukunft dürften als sehr verhalten optimistisch bezeichnet werden. Ohne eine garantierte Sicherstellung, dass alle Geldspielgeräte einer Bauart von allen Automaten-Aufstellern gleich betrieben werden, gerade in einer Zeit, wo sich die PTB nicht dafür zuständig hält, wie innerhalb des Punktespiels an einem Geldspielgerät der Spielablauf geregelt wird, gleichzeitig jedoch von der PTB eine „Ferneinstellung via Datentransfer“ und Chipkartensysteme zugelassen wird, dürfte es keine absolut notwendige Rechtssicherheit geben.

Ein inflationärer Preisverfall bei Geldspielgeräten der jüngsten Generation im Zusammenspiel mit einer nicht mehr nachvollziehbaren Preiskalkulation bei den Neugeräten und einem nicht kalkulierbaren Verhältnis zwischen Geräteumsatz und Gerätekasse und einer massiven Zunahme von Industrie-Test-Spielhallen mit verheerenden Folgen, gestaltet die Zukunft der kleinen und mittelständischen Aufsteller sicherlich nicht einfacher. – Aber vielleicht ist das von einigen anderen gerade so gewollt. Eine genaue Marktbeobachtung in Verbindung mit einer zurückhaltenden bzw. sehr gezielten Investitionsplanung sollte als Antwort auf die IMA 2007 mit nach Hause genommen worden sein.

Mit der Panik einiger Geräte-Hersteller durch den Wegfall der Laufzeitbeschränkung haben die Automaten-Aufsteller nichts zu tun.

Fazit:

Der Gesamtumsatz der Automaten-Aufsteller-Branche wird in etwa gleich bleiben, nur die Aufteilung wird sich zu Gunsten der „Industrie – Test – Aufstellung“ ändern.

Ihr UAVD-Vorstand / 22.01.2007
www.uavd.de