Teilnahme an staatlichen Sportwetten künftig nur noch mit Kundenkarte möglich

Lotto Baden-Württemberg setzt Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Spielerschutz um

Ab dem 5. März 2007 ist die Teilnahme an ODDSET, der Sportwette von Lotto und dem Fußball-Toto in Baden-Württemberg nicht mehr anonym möglich. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Spielerschutz führt die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg für die Spielteilnahme an allen Sportwetten eine kostenlose Pflichtkundenkarte ein. Der als „Spielpass“ bezeichnete Ausweis garantiert durch die Personalisierung der Spielteilnehmer und die Möglichkeit einer Selbstsperre einen wirksamen Schutz vor den Gefahren der Spielsucht. Damit setzt die Staatliche Toto-Lotto GmbH ihren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 eingeschlagenen Weg der Spielsuchtprävention konsequent fort.

Die Kundenkarte muss vom Spielteilnehmer im Voraus beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind in allen Lotto-Verkaufsstellen in Baden-Württemberg erhältlich. Die Bearbeitung des Auftrags dauert etwa zwei Wochen und ist kostenlos. Der „Spielpass“ kann ab einem Mindestalter von 18 Jahren beantragt werden. Bei der Bestellung muss der Personalausweis bereitgehalten werden, um in der Verkaufsstelle die Angaben auf der Karte überprüfen zu können.

Spielteilnehmer, die bereits eine Lotto-Kundenkarte besitzen, benötigen den „Spielpass“ nicht. Sie müssen die Kundenkarte lediglich bei der Spielteilnahme an Sportwetten in der Verkaufsstelle vorlegen.

Bei Rückfragen: Klaus Sattler, Leiter Unternehmenskommunikation: 0711-81000-110