Gutes Omen für 2007

Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten um vorauszusagen, dass 2007 in Sachen Sportwetten ein spannendes Jahr werden wird. Das Ultimatum der Karlsruher Richter läuft am 31.12.2007 ab. Dann müssen die Länder eine verfassungs- und europarechtskonforme Regelung des Glückspielmarktes herbeigeführt haben. Der Ausgang ist offen. Fest steht jedoch, dass die Länder nicht alleine darüber entscheiden können, was rechtskonform ist und was nicht. Europa und der Europäische Gerichtshof werden bei dieser Entscheidung ein wichtiges Wörtchen mitreden.

Das Entscheidungsjahr 2007 hat für die privaten Wettunternehmer gut begonnen. Das OVG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 2. Januar 2007 (AZ 3 MB 38/06) die Entscheidung des VG Schleswig-Holstein vom August 2006 über vorläufigen Rechtsschutz für private Wettvermittler bestätigt und die Beschwerde der Stadt Lübeck zurückgewiesen. Den bereits tätigen privaten Wettvermittlern in Schleswig-Holstein drohen somit keine Schließungen und sie können ihre Vermittlungstätigkeit fortführen.

„Dies ist ein wirklich gutes Omen für das neue Jahr und die anstehenden Entscheidungen“, kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), die Entscheidung in Schleswig-Holstein. Die Richter stützen sich in ihrer Begründung auf die Ausführungen des VG Schleswig-Holstein, das kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten feststellte. Angesichts der jahrelangen Geschäftspraxis der staatlichen Lotterien hätte die Betätigung privater Wettbüros keine zusätzlichen schädlichen Auswirkungen gezeigt. Mit Blick auf nationales Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht gebe es große Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Schließungen privater Wettbüros und der Ausgang eines eventuellen Hauptsacheverfahrens erscheine offen. Bereits am 6. Dezember 2006 hatte das OVG Saarland privaten Wettvermittlern ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

„Nach den vielen Negativentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte im vergangenen Jahr sehen die Privaten jetzt auch bei den Gerichten wieder etwas Licht am Ende des Tunnels. Wir warten nun mit Spannung auf das Urteil des EuGH in Sachen Placanica. Sollte der EuGH die Position der Privaten wie erhofft bestätigen, so wird dies auch den politischen Entscheidungsprozess in Deutschland maßgeblich beeinflussen. Die von den Ministerpräsidenten geplante Ratifizierung des neuen Staatsvertrags in den Landtagen werden wir dann sicherlich mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten“, so Maul abschließend.

Der Beschluss des OVG Schleswig-Holstein ist auf www.vewu.com abrufbar.

Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com

Ingrid Sebald
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