Bet-at-home: Kein illegales Glücksspiel

Ein Verfahren gegen den börsennotierten Internet-Glücksspielanbieter Bet-at-home.com ist eingestellt worden. Der Tatbestand des illegalen Glücksspiels ist laut Staatsanwaltschaft nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigte Freitagvormittag eine entsprechende Presseaussendung des oberösterreichischen Unternehmens.

Anzeige von „Anonymen Spielern“

Der Gemeinnützige Verein „Anonyme Spieler Salzburg“ hatte Bet-at-home.com vorgeworfen, illegales Glücksspiel zu betreiben. Wie Staatsanwalt Rainer Schopper erklärte, sei der Tatbestand in Österreich aber nicht gegeben. Das Unternehmen biete seine Dienstleistungen von Malta aus und damit auf einer ausländischen Internet-Plattform an.

Der Fall bwin

Dieser Entscheid könnte unter Umständen einen Wegweiser für ähnliche Verfahren darstellen. So etwa im Fall des heimischen Anbieters bwin, dessen Konzession immer wieder in Frage gestellt wird. Zuletzt wurde gegen das börsennotierte Unternehmen eine Anzeige von der Kanzlei des ehemaligen Justizministers Dieter Böhmdorfer eingebracht. Bwin biete online aus Wien konzessionspflichtige Glücksspiele an, behaupte aber, keine Geschäftstätigkeit in Österreich auszuüben, heißt es in der Anzeige.