Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidenten

– Ministerpräsidentenkonferenz beschließt neuen Glücksspielstaatsvertrag
– Regierungschefs entscheiden sich für das staatliche Glücksspielmonopol
– Position der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks bestätigt

Potsdam, 13. Dezember 2006. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu Gunsten des staatlichen Glücksspielmonopols.

Die Regierungschefs der Länder haben heute mit 15:1 Stimmen den neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland beschlossen. Der Vertrag wird im Laufe des nächsten Jahres von den Landtagen ratifiziert werden.

„Nach unserer Auffassung haben die Ministerpräsidenten mit ihrer heutigen Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres konsequent umgesetzt und bestätigt, dass nur ein staatlicher Anbieter den vom Gericht geforderten Spielerschutz garantieren kann“, sagte Klaus Walkenbach, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.

„Mit dem Glücksspielstaatsvertrag schafft die Politik die rechtliche Grundlage für die Fortführung des bewährten staatlichen Angebots. Wir werden unseren ordnungsrechtlichen Auftrag, den Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken und die Menschen vor den Gefahren der Spielsucht sowie verbraucherseitig zu schützen, weiterhin effektiv wahrnehmen. Der Staatsvertrag befindet sich im Einklang mit dem europäischen Recht, da das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Urteil an der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes orientiert hat“, so Walkenbach.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten die Landeslottogesellschaften sofort verstärkt Maßnahmen im Spielerschutz ergriffen und die Vorgaben des Urteils konsequent umgesetzt. Diesen Weg werden sie nun auf Basis des neuen Staatsvertrages weitergehen.

„Die Politik hat sich für diesen Weg entschieden, weil sie der Überzeugung ist, dass allein das staatliche Angebot die Erreichung der ordnungsrechtlichen Ziele sicherstellt. Sie hat sich damit von den unhaltbaren Argumenten der privaten Anbieter in keinster Weise verunsichern lassen, auch weil diese in der Debatte ihre persönlichen Gewinninteressen offenbart haben. Mit dem neuen Staatsvertrag hat die Politik nicht nur eine Entscheidung für den präventiven Schutz der Spieler getroffen, sondern auch für die Zukunft der Förderung des Gemeinwohls“, erklärte Walkenbach.

Im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossene Unternehmen:Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Staatliche Lotterieverwaltung Bayern. Deutsche Klassenlotterie Berlin. Land Brandenburg Lotto GmbH. Bremer Toto und Lotto GmbH. Nordwest Lotto und Toto Hamburg. Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen. Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH. Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Nordrhein-Westfalen. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Saarland-Sporttoto GmbH. Sächsische Lotto-GmbH. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG. Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen.

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